Ein Stopp-Schild stoppt gar nichts

Kindesmissbrauch ist kein Thema, über das man sich lustig machen kann. Aber was tut man, wenn die große Koalition in Berlin sich bei der Bekämpfung der Kinderpornographie lächerlich macht? Anstatt für die konsequente Einhaltung des Verbotes der Produktion, des Handels und des Besitzes solchen menschenverachtenden Materials zu sorgen, macht sie einfach ein neues Gesetz. Es heißt „Zugangserschwerungsgesetz“ und nimmt die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet ins Visier.

Aber es zielt daneben. Und deshalb muss man sich darüber ein wenig lustig machen dürfen. Ir-gendwie scheint es nach dem Motto entstanden zu sein: Von China lernen, heißt verlieren lernen. Regimekritische Äußerungen werden von der kommunistischen Regierung für gewöhnlich nicht geduldet und mit Medienzensur und Inhaftierung bestraft. Dennoch finden immer wieder missliebige Bilder von protestierenden Mönchen, demonstrierenden Minderheiten oder unzufriedenen Dorfbewohnern über das Internet ihren Weg in unsere westliche Welt.

Obwohl die Machthaber in Peking auf kein Grundgesetz Rücksicht zu nehmen brauchen, kriegen sie die Abschottung unerwünschter Inhalte auch in umgekehrter Richtung nicht hin. Als ich Anfang dieser Woche vor einem Stoppschild in meinem Heimatort Betzingen anhalten musste, wurde mir in Erinnerung gerufen, dass die Kommunisten in Peking vielleicht bald mit Hilfe aus Berlin rechnen können. Dank überlegener Technologie und sprichwörtlicher Gründlichkeit könnten die chinesischen Diktatoren vom deutschen Weg profitieren. Das Berliner „Zugangserschwerungsgesetz“ könnte endlich zeigen, dass die totale Kontrolle des Internets keine Spinnerei der älteren Politikergeneration ist, sondern dass dieser Zustand mit Sachverstand und den richtigen Paragraphen im Handstreich erreicht werden kann.

Das Stoppschild erinnerte mich daran, weil es künftig im Internet auftaucht, wenn man dort bewusst oder unbewusst pornographische Inhalte herbeiklickt. Stoppen kann dieses Stoppschild jedoch niemanden. Der Einwand der Liberalen, dass diese Sperren in Sekundenschnelle zu umgehen und daher völlig wirkungslos sind, wurde von der CDU-Bundesfamilienministerin zu Gunsten einer höheren Diskussionsebene beiseite gelassen. Frau von der Leyen möchte stattdessen globaler diskutieren, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet „im richtigen Maß erhalten“. Schließlich sei das Internet kein rechtsfreier Raum. Thomas Jurk, Spitzenkandidat des anderen Großkoalitionärs SPD in Sachsen, gab gar zu Papier, dass er sich bei der Verfolgung von Kinderpornokonsumenten auch über die Grenzen des Grundgesetzes hinwegsetzen würde.

Die beiden stehen mit ihren Meinungen nicht allein. Obwohl 90 von 100 Bundesbürgern meine Meinung von der Undurchführbarkeit der Sperre teilen, sind sie für das dann ja wohl sinnlose Gesetz. Das offenbart ein merkwürdiges Rechtsstaatsverständnis oder gar keines. Im kommunistischen China war das schon immer so. Da könnte man in Sachen Internet-Zensur voneinander lernen. Neben dem Technologietransfer sehe ich hier die Möglichkeit zu einem erquicklichen verfassungsrechtlichen Diskurs zum Thema Bürgerrechte.

Spaß beiseite:
Gesetze, die nicht wirken können, sind nicht nur nutzlos, sondern gaukeln den Bürgerinnen und Bürgern auch einen erhöhten Schutz vor. Kindesmissbrauch sowie die Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte sind verabscheuungswürdige Verbrechen. Eine dauerhaft wirksame Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern ist politische Verantwortung und rechtstaatliches Gebot zugleich. Placebo-Gesetze wie das Zugangserschwerungsgesetz dienen im Zweifel nur als Vehikel für eine Ausweitung der Zensur des Internets.

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