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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie unseren Dezember-Newsletter zu den Themen Infrastrukturen als Staatsziel, dem grün-roten Anti-Terror-Paket, dem Foyer Liberal zur Bildungspolitik, Ablehnung des Partizipations- und Integrationsgesetzes und die Affäre um die Verwaltungshochschule Ludwigsburg.

Wir wünschen Ihnen allen eine besinnliche Adventszeit und frohe Weihnachten.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre FDP-Landtagsfraktion

 

Foto: jruppit/freeimages.com

 

Förderung der Infrastrukturen als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen

Hans-Ulrich Rülke

Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, Fraktionsvorsitzender

In dieser Woche beschloss der Landtag von Baden-Württemberg die Aufnahme weiterer Staatsziele in der Landesverfassung: Kinder- und Jugendrechte, die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Infrastrukturen und Arbeitsbedingungen sowie die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl. Dazu sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit der Aufnahme der Förderung der Infrastruktur als Staatsziel in die Landesverfassung konnten wir ein wichtiges liberales Anliegen umsetzen. Baden-Württemberg ist heute ein wirtschaftlich starkes Bundesland.

 

Es müssen aber schon in der Gegenwart Entscheidungen getroffen werden, damit das Land auch in der Zukunft stark sein kann. So ist es, wie die FDP immer wieder betont, auch Aufgabe der Politik, ein gutes Umfeld für Investitionen und Innovationen zu schaffen, gleichwertige Lebensbedingungen zu fördern. Grün-Rot setzt jedoch die völlig falschen Akzente. Erinnert sei nur an die Änderungen der Bauordnung, das Bildungsurlaubsgesetz und das Mindestlohn- und Tariftreuegesetz.

Auch der für eine dynamische Wirtschaft so wichtige Ausbau der Infrastruktur wird von der Landesregierung viel zu zaghaft betrieben. Wir wollen in den nächsten Jahren eine Milliarde Euro für Infrastrukturmaßnahmen, wie den Ausbau der Breitbandtechnologie im ländlichen Raum und die Digitalisierung, aufwenden. Die von uns vorgeschlagene und nun im Landtag beschlossene Aufnahme der Förderung der Infrastrukturen in die Reihe der Staatsziele hilft, den Breitbandausbau im ländlichen Raum zu verbessern. Denn als in der Verfassung fixierter Handlungsauftrag wird der Politik und der Verwaltung dieses zentrale Anliegen stärker als bisher vor Augen geführt. Wir setzen so ein wichtiges Zeichen für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und seine Zukunftsfähigkeit.“

Polizei und Verfassungsschutz müssen angemessen gerüstet sein, grün-rotes Anti-Terror-Paket ist unzureichend

Ulrich Goll

Prof. Dr. Ulrich Goll MdL, innenpolitischer Sprecher

Der erste Plenartag nach den Anschlägen von Paris begann mit einer gemeinsamen Debatte aller Fraktionen zum Thema „Die Terroranschläge in Paris“. Unser Fraktionsvorsitzender, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte sich an die Seite der Opfer und analysierte die Lage der Sicherheitskräfte in Baden-Württemberg:

„Voll Entsetzen und Trauer blicken wir nach Paris, wo unschuldige Menschen Opfer religiösen Terrors wurden. Wir fühlen mit den Opfern, sind ihnen im Schmerz verbunden. Gleichzeitig bekennen wir uns mit ihnen zusammen zum Streit für Liberté, Égalité und Fraternité. Wir stehen an der Seite der Franzosen im Kampf gegen den Terror. Wir alle müssen aber auf unser Land schauen. Wir brauchen einen zwar schlanken aber starken Staat. Dass Baden-Württemberg gut aufgestellt ist, wie uns der Innenminister glauben machen will, müssen wir leider bezweifeln. Wir als FDP sehen hier seit mehr als einem Jahr erhebliche Schwächen: Die Polizei ist seit der Polizeireform in der Fläche kaum noch präsent und arbeitet ständig an der Belastungsgrenze und darüber hinaus. Der Verfassungsschutz ist weder personell noch materiell ausreichend gut ausgestattet. Er kann seine rechtsstaatlichen Möglichkeiten zur Beobachtung und Analyse islamistischer Umtriebe nicht voll ausschöpfen. Uns fehlen unter anderem 1000 zusätzliche Polizisten, zusätzliche Fachleute im Landeskriminalamt und Verfassungsschützer zur Informationsbeschaffung und -auswertung, Dolmetscher und Islamwissenschaftler. Statt Polizei und Verfassungsschutz zu stärken, schwächte Grün-Rot unsere Sicherheitsbehörden.“

Mittlerweile hat Grün-Rot ein sogenanntes Anti-Terror-Paket II beschlossen. Im Vergleich zum ersten sogenannten Anti-Terror-Paket aus dem Frühjahr 2015 sind die nun von Grün-Rot beschlossenen Maßnahmen ein kleiner Fortschritt. Die Maßnahmen aus dem Frühjahr verringerten den grün-roten Personalabbau beim Verfassungsschutz lediglich, von einer Stärkung konnte angesichts von 12 Stellenstreichungen nicht die Rede sein. Offensichtlich reagiert Ministerpräsident Kretschmann nun auf den anhaltenden Druck. Es dürfte schlichtweg politisches Kalkül und die Angst vor dem berechtigten Vorwurf sein, nichts gegen die Terrorgefahr unternommen zu haben, die Grün-Rot zu diesem Paket veranlassten. Denn mit Ausnahme der grünen Kernklientel kann man niemanden erklären, warum in dieser Zeit beim Landesamt für Verfassungsschutz Personal eingespart werden muss. „Bei aller Freude über den kleinen Schritt in die richtige Richtung, glaubhaft“, so der Fraktionsvorsit-zende Rülke, „ist dieses Engagement schon deshalb nicht, weil Grün-Rot immer noch leugnet, dass es schon vor mehr als einem Jahr entsprechende Maßnahmen bedurft hätte und das sogenannte Sonderprogramm aus dem Frühjahr völlig unzureichend war. Aber natürlich unterstützen wir das Anti-Terror-Paket, denn wir haben schon in den Haushaltsberatungen Ende 2014 und dann mit unserem Impulspapier „Sicherheit in Freiheit“ weitergehende Maßnahmen beantragt bzw. vorgeschlagen.

 

Die Maßnahmen können aber nur ein erster Schritt sein. So muss beispielsweise die Polizei über die Sondereinsatzkräfte hinaus mit Material ausgestattet werden, die sie im Falle der Auseinandersetzung mit schwerbewaffneten Terroristen, bestehen lässt. In Absprache mit dem Bund und den Ländern muss die Landesregierung für einheitliche Standards und einheitliche Nomenklaturen sorgen, beispielsweise bei der Transkription von Namen. Auch die Prävention muss verbessert werden. Hier setzen wir unter anderem auf eine deutliche Steigerung der Präsenz der Polizei durch 1000 zusätzliche Stellen.“

Unser innenpolitischer Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll, weist ergänzend darauf hin, dass „Prävention mehr noch als Querschnittsaufgabe verstanden werden muss. Nicht nur die Sicherheitsbehörden sind gefragt. So haben sich beispielsweise auch Moscheevereine klar zu positionieren und den Erklärungen Taten folgen zu lassen. Intensive Kooperationen zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Moscheevereine sind zur Prävention hilfreich. Schon lange fordern wir ein effektives Rückkehrer-Programm. Auch hier hat Grün-Rot viel zu lange gezögert. Genauso sieht es beim bedarfsgerechten Islamunterricht aus, hier will die Landesregierung erst in der nächsten Legislatur tätig werden. Dies muss und kann schneller gehen, ebenso die Einführung eines Ethikunterrichts ab der ersten Klasse.“

Es bleibt also noch viel zu tun. Grün-Rot hinkt mit dem Anti-Terror-Paket II weiter der dynamischen Entwicklung hinterher. Wir werden nun sehen, ob das grün-rote Paket entsprechend umgesetzt wird und inwieweit die Koalition bereit ist, die weiteren notwendigen Maßnahmen anzupacken.

Gern weist Grün-Rot auf Stelleneinsparungen bei der Polizei der letzten schwarz-gelben Koalition hin. Zu beachten ist jedoch, dass die damals von der CDU gewünschten Stelleneinsparungen aus einer allgemeinen Arbeitszeitverlängerung und dem Wegfall von Aufgaben nach der Verwaltungsreform resultierten. So wurde die Wochenarbeitszeit für Landesbeamte auf 41 Stunden verlängert. Die im Polizeivollzugsdienst geleistete Mehrarbeit entsprach rechnerisch 610 Stellen, die in der Personalplanung für die Jahre 2008 bis 2010 mittels Altersfluktuation schrittweise abgebaut werden konnten. Im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform übertrug man die Lebensmittelüberwachung auf die Stadt- und Landkreise. Hierdurch fielen in dieser Zeit weitere 236 Stellen, insgesamt also 846, im Polizeivollzugsdienst weg. Die Nachwuchssicherung im Blick eröffnete die Landesregierung aber bereits im Jahr 2008 einen sogenannten „Einstellungskorridor“, um jährlich 800 Polizeianwärter einstellen zu können. Auf diese Weise sollten nach dreijähriger Ausbildung ab 2011 der Polizei über die Altersfluktuation hinaus bis zu 1.270 Polizeibeamte mehr zur Verfügung stehen. Im Ergebnis wäre die Zahl der Polizeibeamten also nicht gesunken, sondern gestiegen. Angesichts der zwischenzeitlich veränderten Sicherheitslage mit der Gefahr durch terroristische Anschläge und der Zunahme von Wohnungseinbrüchen ist es mehr denn je wichtig, durch einen breiten Einstellungskorridor mehr Polizeikräfte zu gewinnen und für den Eintritt in den Polizeidienst zu werben. Die grün-rote Landesregierung hat hingegen die Zeichen der Zeit nicht erkannt.

Impulspapier: https://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/impulspapier-innere-sicherheit.pdf

Akademische und berufliche Bildung sind für uns gleichwertig

Foyer Liberal

„Ebbes Bäck und ebbes Doktor“ – ein etwas ungewöhnlicher Titel für eine politische Veranstaltung, den das „Foyer Liberal“ der Landtagsfraktion trug. Der Spruch („Et-was Bäcker, etwas Doktor“) stammt von Theodor Heuss, der damit die gleiche Wertigkeit der handwerklichen und akademischen Abschlüsse meinte. Seit dem ersten Bundespräsidenten ist schon einige Zeit vergangen, die Frage, der sich die liberale Fraktion widmete, ist aber hochaktuell: Wie bieten wir jungen Menschen die besten Chancen zu Ausbildung und Studium? Welche Berechtigung hat die praktische, meist duale Ausbildung noch in Gesellschaft und Wirtschaft? „Akademische und berufliche Bildung sind für uns gleichwertig“, betonte der Vorsitzende sowie finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke schon in der Einleitung. Er kritisierte die grün-rote Bildungspolitik im Land, die durch Festlegung von „Akademikerquoten“ in der Gesellschaft den Eindruck verstärke, nur Abitur und akademische Bildung würden ein gelungenes Leben ermöglichen.

Dem stimmte Dr. Peter Kulitz, Präsident des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags, in seiner Stellungnahme ausdrücklich zu. „Wir stellen uns der Frage, wie wir jungen Menschen die beste Ausbildung zukommen lassen können“, stellte er fest und hob die Bedeutung der dualen Ausbildung hervor, die weltweit bewundert werde. Mit Blick auf die im internationalen Vergleich niedrige Jugendarbeitslosigkeit würdigte er das Engagement vieler Betriebe, die auch in Krisenzeiten zu ihren Ausbildungsversprechen stehen. Außerdem stellte er fest, dass die duale Ausbildung junge Menschen selbstbewusst werden lasse. „Der Schritt in die Selbständigkeit ist dann naheliegender“, so Kulitz.

Dr. Timm Kern, stv. Vorsitzender und bildungspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, machte deutlich, dass es bei der Frage der Ausbildung nicht nur um ein abstraktes Thema der Bildungsstruktur geht: „Die Frage nach der Ausbildung und den Berufschancen ist gerade für Baden-Württemberg eine entscheidende Zukunftsfrage. Eine geringe Jugendarbeitslosigkeit ist eine soziale Errungenschaft.“, so der liberale Abgeordnete, der die anschließende Gesprächs- und Diskussionsrunde leitete.

In dieser brachte Herbert Huber, der Vorsitzende des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg, seine Erfahrung ein. Er stellte vor allem das Wissen über die vielfältigen beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten als wichtige Herausforderung dar. Die Möglichkeiten seien nicht mehr auf die Frage „Lehre oder Studium?“ beschränkt. Die beruflichen Schulen böten eine Vielfalt von Ausbildungsgängen an, bei denen der Hochschulbereich integrierbar sei. Als wichtige Zielgruppe nannte er die „Hochschulzweifler“, wie er sie nannte. „Die Berufsschulen sind hier gefordert, gemeinsam mit den Arbeitgebern diesen jungen Menschen duale Ausbildung plus Studium zu bieten“, so Huber.

Prof. Dr. Bastian Kaiser, Vorsitzender der Rektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg, schilderte die Möglichkeiten, eine duale Ausbildung bereits jetzt an den Hochschulen anerkannt zu bekommen. Dies sei jedoch weiter ausbaufähig. Angesichts der immer komplexeren Berufsfelder seien akademisch-theoretische Kenntnisse nicht mehr von den praktischen zu trennen. „Eine einschlägige Ausbildung vor dem Studium ist auf jeden Fall ein Bonus“, so Kaiser.

„Ebbes Bäck und ebbes Doktor“ – kein Widerspruch, sondern dringend notwendige Ergänzung, wie sich an diesem Abend zeigte.

Ablehnung des Partizipations- und Integrationsgesetzes

Andreas Glück

Andreas Glück MdL, integrationspolitischer Sprecher

Wir haben bereits 2013, mit Aufkommen der hiesigen Diskussion um ein solches Gesetz, bezweifelt, dass man die vielschichtigen Möglichkeiten und Rechte von Migranten zur Teilhabe am öffentlichen Leben in einem Gesetz festschreiben kann, das dann nicht nach bloßem Programmsatz oder Symbolpolitik aussieht. In Nordrhein-Westfalen gelang es mit beträchtlichem finanziellen Aufwand, dem Gesetz mit der Einrichtung eines Netzwerks von Beratungsstellen auf kommunaler Ebene zu bescheidenem Erfolg zu verhelfen. In Berlin blieben messbare Erfolge auch aus, wie sich aus den Umsetzungsberichten dort ersehen lässt. Bereits als Berliner Abgeordnete merkte Öney zum dortigen Integrationsgesetz an, dass ein komplexer Vorgang wie Integration sich wohl nicht in ein Gesetz zwingen lasse.

Kritisch waren bereits die Vorarbeiten zum Gesetz. Das Integrationsministerium gab ein Gutachten in Auftrag, ob ein Partizipations- und Integrationsgesetz in BW sinnvoll ist.

 

Im August 2013 machte die Geschichte die Runde in der Presse, da der Auftrag schließlich einem der wichtigsten Förderer und engen Vertrauten von Öney in der Berliner Landespolitik, den einstigen Innensenator Ehrhart Körting ging. Bei einer freihändigen Vergabe unter drei Kanzleien erhielt Körting den Zuschlag für eine etwa 30 000 Euro teure Studie, die vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern und anderen Staaten untersuchen sollte.

Auch der Inhalt des nun vorliegenden Gesetzes warf viele Fragen auf. Zu einem Regelungskomplex gab es Kritik, nämlich die Freistellungsmöglichkeit von Arbeitnehmern an muslimischen oder alevitischen Feiertagen. Ministerpräsident Kretschmann selbst stoppte im Mai dieses Jahres den letzten Anlauf, eine entsprechende Regelung in das Feiertagsgesetz des Landes zu implementieren. Er erkannte wohl den ausführlicheren Diskussionsbedarf, den wir nun zum Anlass genommen haben, eine öffentliche Anhörung im Integrationsausschuss zu beantragen und durchzuführen.

Da unsere Zweifel auch nach der Anhörung nicht ausgeräumt waren, haben wir das Gesetz im Plenum abgelehnt. Ausschlaggebend dafür war insbesondere, dass sich alle Sachverständigen einig sind, dass zusätzliche Integrationswirkungen nicht zum Nulltarif zu bekommen sind. Genau davon geht das Gesetz ausweislich der Begründung der Landesregierung aber aus.

Pressemitteilung: https://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/glueck-gut-gemeint-aber-nicht-gut-gemacht/

Die Affäre um die Verwaltungshochschule Ludwigsburg

Friedrich Bullinger

Dr. Friedrich Bullinger MdL, hochschulpolitischer Sprecher

Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion befasste sich der Landtag in einer aktuellen Debatte mit der Rolle des Wissenschaftsministeriums unter Leitung der Ministerin Bauer in der Affäre um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Der Titel der Debatte lautet: „Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart: Waren der Ministerin Bauer in der Affäre um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg alle Mittel recht, die Rektorin als Hauptsündenbock abzustempeln und loszuwerden?“ Das Verwaltungsgericht hatte sich mit der Abwahl der Rektorin zu beschäftigen. In seinem Beschluss vom 10.11.2015 kam das Gericht unter anderem zu folgenden Ergebnissen:

- Die Abwahl der Rektorin erfolgte rechtswidrig.

- Die Zustimmung des Wissenschaftsministeriums zur Abwahl war rechtswidrig.

- Der Umstand, dass die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Kommission zur Klärung der Situation an der Hochschule Ludwigsburg keine Akten führte, verstößt gegen die verwaltungsrechtliche Aktenführungspflicht. In der fehlenden Aktenführung könnte zudem ein treuwidriges Verhalten des Wissenschaftsministeriums gegen über der Rektorin liegen.

- Entgegen der Darstellung der Ministerin Bauer war die von der Wissenschaftsministerin eingesetzte Kommission nicht „extern“ und „autonom“ handelnd. Unter anderem musste sie den Kommissionsbericht mit der Ministerin persönlich abstimmen.

- Angesichts des gesamten Sachverhalts kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Wissenschaftsministerium das Verfahren zur Abwahl der Rektorin manipuliert hat.

Nach Einschätzung der FDP-Landtagsfraktion hat die Affäre Bauer das Potenzial für einen Untersuchungsausschuss. Wörtlich sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, im Rahmen der aktuellen Debatte hierzu:

„An der Hochschule in Ludwigsburg wird eine hervorragende Arbeit geleistet. Andere Bundesländer beneiden uns um diese Kaderschmiede für Beamte des gehobenen Dienstes, aus der ganze Generationen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hervorgingen, die heute als Kommunalmanager hervorragende Arbeit leisten. Ohne sie würde unser Land diese Spitzenposition nicht einnehmen. Frau Ministerin Bauer hat aber durch ihre Versuche, Aufklärung zu verhindern und durch Ihre Verweigerung der Hilfeleistung und Klarstellung der Hochschule großen Schaden zugefügt.“ Nach Auswertung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart und der Antworten auf die zahlreichen Anfragen der FDP-Fraktion stellt sich Bullinger das Agieren der Ministerin und ihres Ministeriums wie folgt dar: „Die causa Ludwigsburg ist eine causa Bauer. Eine Ministerin täuscht den Landtag und die Öffentlichkeit, schreckt vor der Verbreitung von Unwahrheiten nicht zurück. Sie und Ihr Ministerium handelten mehrfach rechtswidrig, beim Verzicht auf die Aktenführung, beim Durchwinken der zweiten Abwahl. Das Motiv ist klar zu erkennen. Eine Rektorin sollte weg, jedes Mittel war dazu recht. Der Titel dieser aktuellen Debatte trifft leider nur zu gut. Der Sachverhalt bietet Potential für einen Untersuchungsausschuss.“

Zur Chronologie sagte Bullinger: Alles begann im Jahr 2012, eine neue Rektorin trat an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ihr Amt an. Was sie vorfand, war teilweise wenig erbaulich. So hatte das Vorgängerrektorat wohl in rechtswidriger Weise Zulagen an Professoren verteilt. Brandschutzvorschriften wurden anscheinend nicht eingehalten. Datenschutz und Datensicherheit waren vernachlässigt worden. Schon im Sommer 2014 sah das Wissenschaftsministerium das Verhältnis zwischen Hochschule und Rektorin als ‚nachhaltig zerrüttet‘ an, wie es in einem dem Verwaltungsgericht vorliegenden Vermerk aus dem Wissenschaftsministerium heißt. Dies erstaunt, wo doch die Rektorin durchaus noch Unterstützer an der Hochschule hatte, z.B. die Studenten. Folglich scheiterte auch ein erster Versuch, die Rektorin abzuwählen. Man hätte nun aus Sicht der FDP-Fraktion auch auf die Idee kommen können, die Rektorin zu stützen, wollte sie doch die Verfehlungen der Vergangenheit aufarbeiten und bereinigen. Auch bemühte sie sich um einen Neubeginn. Aber die Ministerin des Jahres wollte wohl lieber Ruhe als Aufklärung und Bereinigung.

Das Ministerium stellte – wohl etwas bedauernd – fest, dass es für ein neues Abwahlverfahren neuer Gründe bedarf. Um diese zu beschaffen, kam das Wissenschaftsministerium auf eine nahezu geniale Idee:

 

Man installierte eine Kommission, über die die Ministerin behauptete, sie sei unabhängig und die neue Gründe für die Abwahl der Rektorin liefern sollte. Formal soll die Kommission zwar Akten führen. Aber das sieht man im Ministerium nicht so eng; wen interessiert später schon, auf welchen Feststellungen der Kommissionsbericht beruht, wenn nur das Ergebnis stimmt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird später zu dem Ergebnis kommen, durch den Verzicht auf die Aktenführung könne ein treuwidriges Verhalten des Wissenschaftsministeriums nicht ausgeschlossen werden.

Beim Kommissionsbericht hingegen nimmt man es sehr genau. Er wird mit der Ministerin persönlich abgestimmt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird unter anderem aus diesem Grund zum Ergebnis kommen, von einer „externen“ und „autonom“ handelnden Kommission könne nicht die Rede sein. Sogar eine Manipulation des Verfahrens der Abwahl durch das Wissenschaftsministerium könne nicht ausgeschlossen werden.

Der Wissenschaftsausschuss erhielt passend dazu lediglich eine vertrauliche Zusammenfassung. Nun kann nach Ansicht des Wissenschaftsministeriums nichts mehr schief gehen. Denn die Kommission befürwortet unter anderem den Rücktritt der Rektorin. Sollte sie nicht zurücktreten, bleibt die Abwahl. Auch was bisherige Unterstützer der Rektorin angeht, ist sich das Ministerium sicher. Süffisant wird in einem hausinternen Vermerk mit Blick auf die Studenten festgestellt: ‚Unter dem – auch öffentlich aufkommenden – Druck des Kommissionsergebnisses (Rektorin nicht mehr tragbar) ist es kaum vorstellbar, dass sie, die Studierenden, bei einem neuerlichen Abwahlantrag gegen eine Abwahl der Rektorin entscheiden würden. ‘ Es kommt zur Abwahl. Sie erfolgt rechtswidrig, weil unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit. Nach dem rechtswidrigen Verzicht auf die Aktenführung, der rechtswidrigen Abwahl, kommt nun der nächste rechtswidrige Akt des Wissenschaftsministeriums: Die mangelnde Kontrolle der Abwahl. Das Ministerium hat bei der Abwahl der Rektorin ein Kontrollrecht. Dieses hat es auch in Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, hier der Rektorin, rechtmäßig auszuüben. Das Ministerium mit seiner Ministerin Bauer hat es aber vorgezogen, die rechtswidrige Abwahl durchzuwinken. Anders wäre man die Rektorin ja auch nicht losgeworden. Soweit so gut, jedenfalls aus Sicht der Ministerin und ihres Ministeriums. Gäbe es da nicht noch den Rechtsweg und die FDP-Fraktion. Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied zugunsten der Rektorin. Sie hat weiterhin als Inhaberin des Rektorats zu gelten. Angesichts des Verhaltens des Ministeriums und seiner Ministerin scheut sich das Gericht nicht, die Frage nach einer Manipulation des Verfahrens durch das Wissenschaftsministerium zum Nachteil der Rektorin zu stellen. Damit wird das Gericht deutlicher als ich. Ich habe der Ministerin in der Vergangenheit lediglich vorgeworfen, ihrer aufsichtsrechtlichen Verantwortung nicht nachgekommen zu sein. Jetzt deutet der Gesamtsachverhalt darauf hin, dass sie absichtlich verletzt wurden.“

Den Vorwurf, die Ministerin habe mehrfach die Unwahrheit erklärt, untermauert Bullinger wie folgt: „Hellhörig wurden wir schon früh. Es fiel uns schwer zu glauben, dass Ministerin Bauer und ihr Ministerium erst nach der Beantwortung unserer Anfrage am 7. Januar 2015 erfahren haben wollen, dass von den 17 unrechtmäßig gewährten Zulagen für Professoren an der Hochschule Ludwigsburg nur vier wegen Erfüllung der entsprechenden Leistungskriterien auf dem Weg der Umdeutung geheilt wurden. Schließlich berichtete die Stuttgarter Zeitung hierüber bereits am 18. November 2014. Dann fanden wir das Verhalten der Ministerin, was die Arbeit der Kommission angeht, auffällig. Ihr Vermeiden, uns den vollständigen Kommissionsbericht vorzulegen, das Fehlen der Akten der Kommission, ihre ständige Betonung, die Kommission sei unabhängig. Insbesondere die letzte Aussage bleibt als vom Verwaltungsgericht enttarnte Lüge der Ministerin stehen. Eine Unwahrheit der Ministerin kommt noch hinzu: Am 13.11.2015 beantwortete sie den FDP-Antrag 15/7597. Wir fragten unter anderem, welche Rolle die Studenten bei den Überlegungen des Ministeriums zur personellen Zukunft der Angehörigen der Hochschule Ludwigsburg spielten und ob die Studenten die Rektorin unterstützten. Sie antwortete sinngemäß, es lasse sich keine Unterstützung der Rektorin erkennen. Dabei hatten die Ministerin und ihr Ministerium genau erkannt, dass die Studenten mit ihrer Vertretung in den Hochschulgremien die Rektorin unterstützten. Und natürlich haben die Studenten eine Rolle in den Überlegungen des Ministeriums gespielt, wie der vom Verwaltungsgericht zitierte Vermerk zeigt. Ministerin und Ministerium wollten den Widerstand der Studenten mit Hilfe des Kommissionsberichts und dem daraus entstehenden öffentlichen Druck brechen.“

Anträge:

Antrag FDP 15_6218 Verwaltungshochschule Ludwigsburg

Antrag FDP 15_6348 Ergänzende Stellungnahme HS Ludwigsburg

Antrag FDP 6416 Hochschule Ludwigsburg Einzelfall 0115

Antrag FDP 7131 Hochschule Ludwigsburg 0715

Antrag FDP 7596 Hochschule Ludwigsburg 1015

Antrag FDP 7597 Hochschule Ludwigsburg 1015 II

Antrag FDP 7598 Hochschule Ludwigsburg 1015 III

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