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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie unseren Newsletter zu den Themen Länderfinanzausgleich, Lehrerstellen, Gesichtsverschleierung, Neustart, Innenpapier der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz, Morbi RSA und der Unterbringung von Berufsschülern.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre FDP-Landtagsfraktion

Die Einigung über den Länderfinanzausgleich ist nur ein Schuldenbremsenrettungspaket

Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, Fraktionsvorsitzender

Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, Fraktionsvorsitzender

In der Debatte über die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur Einigung zwischen Bund und Ländern über die Finanzbeziehungen ab 2020 zeigte sich Dr. Hans-Ulrich Rülke skeptisch im Kontext der Auswirkungen auf das Land. „Die Ländervertreter haben sich angesichts der drohenden Schuldenbremse über den Tisch ziehen lassen. Herr Schäuble hat einen kleinen Topf Honig auf den Tisch gestellt und die Länderfinanzminister sind wie Fliegen daran kleben geblieben. Die Abgabe von Kompetenzen an den Bund war für das Land in der Vergangenheit nicht immer gut, zumal was den Verkehrsbereich betrifft. Es ist keine Tendenz zu erkennen, dass das nun anders wird.“

9,5 Milliarden mehr für die Länder klängen gut, erklärte Rülke, für den Landeshaushalt sei eine Entlastung von weniger als 400 Millionen aber schon nicht mehr so ruhmreich. Der Ministerpräsident selbst habe, so Rülke weiter, beim Landkreistag beklagt, dass man eine höhere Bewertung der kommunalen Finanzkraft nicht verhindern konnte. Das sei ausgesprochen schmerzlich. Überdies sei keine Dynamisierung der Entflechtungsmittel erreicht worden.

Netto habe man, nach Kretschmanns eigener Aussage, lediglich eine Entlastung von 366 Millionen erreicht. Bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung bedeute das sogar einen Verlust, da man bereits 400 Millionen eingeplant habe.

Dazu Hans-Ulrich Rülke: „Dieser Ministerpräsident hat vor einem Jahr die ‚Quadratur des Kreises‘ gefeiert und ist am Ende an der Grundschulmengenlehre gescheitert.“ Schaue man genauer hin, sei strukturell kaum etwas verbessert worden, so Rülke.

 

„Dass jetzt die Umsatzsteuer allein die Verteilmasse stellt, vereinfacht die Betrachtung und Vorhersehbarkeit. Aber wo sind die Fortschritte in der Steuerkompetenz für die Länder, wo die Vereinfachung des Länderfinanzausgleichs im Bereich der Sozialkassen. Wo ist der deutliche Anreiz für Nehmerländer, ihre Steuerkraft zu verbessern? Da ist schlicht Fehlanzeige“, betonte Rülke.

Dazu Hans-Ulrich Rülke: „Dieser Ministerpräsident hat vor einem Jahr die ‚Quadratur des Kreises‘ gefeiert und ist am Ende an der Grundschulmengenlehre gescheitert.“ Schaue man genauer hin, sei strukturell kaum etwas verbessert worden, so Rülke. „Dass jetzt die Umsatzsteuer allein die Verteilmasse stellt, vereinfacht die Betrachtung und Vorhersehbarkeit. Aber wo sind die Fortschritte in der Steuerkompetenz für die Länder, wo die Vereinfachung des Länderfinanzausgleichs im Bereich der Sozialkassen. Wo ist der deutliche Anreiz für Nehmerländer, ihre Steuerkraft zu verbessern? Da ist schlicht Fehlanzeige“, betonte Rülke.

Von einer geplanten Entlastung der Steuerpflichtigen, wie der Ministerpräsident und sein vormaliger Finanzminister 2015 als Zielsetzung für die zukünftige Architektur ausgegeben haben, sei gar nichts mehr zu sehen, erklärte Rülke „Diese Einigung bedeutet zehn Jahre Stillstand in den Bund-Länder-Finanz-beziehungen, ohne Impulse für Wachstum und Beschäftigung“, so Rülkes Fazit.

Bereits einen Tag später äußerte Kretschmann Bedenken bezüglich der Pläne des Bundes.

Rülke: „Gestern noch ließ sich der Ministerpräsident für den vereinbarten Kompromiss mit Frau Merkel feiern. Heute beklagt er sich über den selbst gewählten Kompetenzverlust unseres Landes. Das ist nicht allein paradox, sondern ein weiterer Beleg dafür, wie realitätsfern bei uns regiert wird.

Kretschmann hätte früher überlegen sollen, was es bedeutet, klassische Landesdomänen wie Verkehr und mehr noch Bildung für einen Tagestriumph preiszugeben. Die Folgen seiner Niederlage tragen einmal mehr die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs.“

Weitere Informationen:

Plenarrede Dr. Rülke am 26. Oktober 2016:

https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/
videos/2016/20161026sitzung0151.html?t=2206

Lehrerstellen – Fragwürdiger Kompromiss: Problem vertagt, nicht gelöst

Dr. Timm Kern MdL

Dr. Timm Kern MdL, bildungspolitischer Sprecher

In einer Landtagsdebatte zur Lehrerstellenproblematik kritisierte unser bildungspolitischer Sprecher Dr. Timm Kern den Kompromiss der grün-schwarzen Regierungskoalition zur Einsparung von Lehrerstellen als fragwürdig. Wörtlich sagte Kern:

„Allein dass ein Stopp des Ganztagsausbaus, der Inklusion und des Schulfachs Informatik in Erwägung gezogen wurde, spricht Bände über eine Koalition, die ihren Koalitionsvertrag mit den Worten „verlässlich – nachhaltig – innovativ“ überschrieben hat. Der jetzt von Grün-Schwarz ausgerufene Kompromiss kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass das eigentliche Problem nur in die Zukunft verschoben wurde. Die Einsparauflagen schweben weiter wie ein Damoklesschwert über dem Bildungsbereich. Spätestens bei den Beratungen zum Haushalt 2018/19 wird der Verhandlungspoker von Neuem beginnen. Da die Personalplanung im Kultusbereich ohnehin ‚auf Kante genäht‘ ist, wie die Kultusministerin selbst sagte, ist immer auch die allgemeine Unterrichtsversorgung betroffen.“

Verantwortlich für diesen Offenbarungseid sei, so Kern, die „Afghanistan-Koalition“ im Landtag. Die CDU sei intern zerstritten und könne sich kaum in der Koalition durchsetzen; die SPD habe in ihrer Regierungszeit im Kultusministerium unsolide gewirtschaftet und mehrere große bildungspolitische Vorhaben nicht ausfinanziert. Und die Grünen mit ihrem Doppelgesicht würden sich nun als beinharte Sparer darstellen, nachdem sie ganz wesentlich für die Kostenträchtigkeit bildungspolitischer Projekte aus der grün-roten Regierungszeit verantwortlich zeichnen. Hier setzen laut Kern zugleich die Sparvorschläge der FDP-Fraktion an:

 

- Die Gemeinschaftsschule sei als kostspieliges Prestigeprojekt bei ihrer Ausstattung gegenüber allen anderen weiterführenden Schularten privilegiert. worden. Deshalb solle als Beitrag zur Fairness sowohl der ursprüngliche Vorschlag der Kultusministerin zur Heraufsetzung des Gemeinschaftsschul-Klassenteilers auf 29 umgesetzt als auch auf die teuren Gemeinschaftsschul-Oberstufen verzichtet werden, die den Beruflichen Gymnasien sinnlos Konkurrenz machen.

- Nicht nur wie Grün-Rot die verpflichtende, sondern auch, wie von der FDP-Fraktion gefordert, die offene Ganztagsschule im Schulgesetz zu verankern, würde Wahlfreiheit schaffen, die Vereine besser einbinden und Kosten sparen.

- Schließlich sei bei der Inklusion ein behutsamerer Aufbau über Anreize statt eines Zwangs für die Regelschulen nicht nur der Qualität dienlich, sondern auch ressourcenschonender.

Kern erinnerte daran, dass sich Grün-Rot-Schwarz dem Vorschlag der FDP-Fraktion verweigert habe, Schulfrieden durch Schulfreiheit zu schaffen. Kern wörtlich: „Von verlässlichen und fairen Bedingungen bei der Ausstattung und von Eigenverantwortung vor Ort für das Schulangebot erwarten wir Freien Demokraten uns Qualitätsfortschritte und Effizienzgewinne zugleich. Bei einer solchen regionalen Schulentwicklung könnte und sollte zwischen ländlichen und städtischen Räumen hinsichtlich der Mindestschülerzahlen differenziert werden. Bisher erleben wir hier nur ein Schulschließungsbeschleunigungsprogramm zu Lasten des ländlichen Raums. Von einer Regierungskoalition können die Bürger erwarten, dass sie sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für das Land bewusst ist und beherzt die anstehenden Probleme angeht. Davon ist Grün-Schwarz jedoch denkbar weit entfernt.“

Weiterführende Informationen:

Plenarreden zu den Lehrerstellen am 26. Oktober von Dr. Timm Kern:

https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/
2016/20161026sitzung0151.html?t=9129

https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/
2016/20161026sitzung0151.html?t=10570

Antrag: Unterbringung von Berufsschülern

Rülke und Weinmann: Verbot der Gesichtsverschleierung für Beamte, an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen ist erforderlich

LPK

Dr. Hans-Ulrich Rülke und Nico Weinmann MdL, rechtspolitischer Sprecher in der Landespressekonferenz

Wir haben am 27. Oktober einen Gesetzentwurf zum Verbot einer Gesichtsverschleierung für Beamte, an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen vorgestellt. Dazu sagten unser Fraktionsvorsitzender, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und unser rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann:

„Die Gesichtsverschleierung widerspricht elementar dem Prinzip der offenen Kommunikation. In der Form von Burka und Niqab repräsentiert sie zudem ein inakzeptables Geschlechterbild. Grundsätzlich schützt jedoch unsere Verfassung die freie Entscheidung, das Gesicht zu verschleiern. Als Liberale respektieren wir dies.“

„Ein Verbot der Gesichtsverschleierung ist aber sehr wohl dann zulässig und für die FDP-Fraktion auch geboten“, so Rülke, „wenn staatliche Neutralität, die Identifizierbarkeit von Personen und eine offene Kommunikation zu gewährleisten sind.“

 

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sehe daher ein Verschleierungsverbot für Beamte vor. „Auch an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen scheint uns ein Verschleierungsverbot unerlässlich“, betonte Rülke.

„Mit einem flankierenden Entschließungsantrag fordern wir zudem die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein Verbot der Gesichtsverschleierung an Gerichten und im Straßenverkehr einzusetzen“, ergänzte Weinmann. Die Landesregierung solle darüber hinaus mit den Tarifpartnern eine Übereinkunft zum Verbot der Verschleierung für Angestellte des öffentlichen Dienstes finden.

„Wir gehen davon aus“, so Rülke und Weinmann abschließend, „dass Gesetzentwurf und Antrag im Landtag breite Zustimmung finden werden. Die Unterstützung sollte Innenminister Strobl leicht fallen, da unser Gesetzentwurf ganz nah bei der auch von ihm initiierten Beschlusslage der CDU-Innenminister ist. Zudem stellte Sozialminister Lucha in der Debatte am 13.10.2016 für die Landesregierung fest, dass sie anlassbezogene Initiativen zum Verbot der Gesichtsverschleierung unterstützen werde.“

Weiterführende Informationen:

Gesetzentwurf: FDP-Fraktion Offene Kommunikation und Identifizierbarkeit gewährleisten

Antrag: Offene Kommunikation und Identifizierbarkeit gewährleisten

Grün-Schwarz beendet – bar jeder Logik – Neustart-Erfolgsmodell Bewährungshilfereform politisch ad absurdum geführt

Nico Weinmann

Nico Weinmann MdL, rechtspolitischer Sprecher

Die endgültige Entscheidung von Grün-Rot, die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württembergs ab 2017 wieder in staatlicher Regie zu organisieren, ist bar jeder Logik, doch unwiderruflich getroffen.

Bereits die vormalige Landesregierung hat alles dafür getan, den Erfolg der Neustart gGmbH zu relativieren: von den Fakten wurde bei der Entscheidung, eine staatliche Lösung einem Non-Profit-Unternehmen vorzuziehen, nahezu gänzlich abstrahiert, und die Fakten sind beeindruckend, wie u.a. der 2014 publizierte Evaluierungsbericht des vormaligen Justizministers dokumentiert.

„Die Wirtschaftlichkeit konnte deutlich gesteigert werden. Die fachlich-strukturelle Qualität ist gestärkt worden, während die Gesamtkosten konstant gehalten werden konnten“,  so das Urteil einer Kommission unabhängiger Experten. „Das gegenwärtige System“, resümiert die Expertenkommission, „ist erheblich günstiger als eine Organisationsform, die die heute erreichten qualitativen Verbesserungen in einem rein staatlichen System hätte erzielen müssen.“ Qualität und Effizienz des freien Trägers boten demnach keinen Anlass zu glauben, eine Anstalt des öffentlichen Rechts wäre die bessere Alternative.

Bilateraler Wissenstransfer

Die nachweislich guten Ergebnisse der gemeinnützigen Neustart GmbH sind u. a. das Resultat der engen Kooperation mit ihrem Mutterunternehmen (Verein Neustart), das seit 60 Jahren die haupt- und ehrenamtliche Bewährungshilfe in Österreich mit großem Erfolg koordiniert. So wurden z. B. Betreuungsstandards und Arbeitsprozesse, orientiert am österreichischen Vorbild, in Baden-Württemberg erstmal landesweit umgesetzt. Auch das österreichische Ehrenamtsmodell konnte nahezu 1 : 1 auf Baden-Württemberg übertragen werden.

Neustart-Ehrenamtsmodell

Bis 2007 engagierten sich nur wenige Bürger als ehrenamtliche Bewährungshelfer in Baden-Württemberg; erst in der Neustart-Ägide gelang es, zeitweise über 650 Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt in der Bewährungshilfe zu begeistern. Dieser Erfolg ist umso wertvoller, als die gesellschaftlichen Ziele und Intentionen der Resozialisierung Straffälliger insbesondere über das Ehrenamt in Medien und Öffentlichkeit publik und erfahrbar gemacht werden konnten.

„Heute ist ein schlechter Tag für das ehrenamtliche Engagement in Baden-Württemberg. Die übergroße Koalition aus Grünen, CDU und SPD hat der Bewährungshilfe in den Händen der gemeinnützigen NEUSTART GmbH den Todesstoß versetzt. Staatsgläubigkeit und ideologische Verbohrtheit siegten über den gesunden Menschenverstand.“

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, am 26. Oktober 2016, in der Plenardebatte zur "Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Verstaatlichung der Bewährungshilfe"

 

 

Die ehrenamtliche Bewährungshilfe hat maßgeblich dazu beigetragen, der justiznahen Sozialarbeit in Justiz, Politik und Gesellschaft eine starke Lobby zu geben.

Täter-Opfer-Ausgleich und Gerichtshilfe

Der Täter-Opfer-Ausgleich, vor Neustart kaum bekannt und von Staatsanwaltschaften und Richtern nur selten genutzt, hat in den letzten zehn Jahren in Baden-Württemberg merklich mehr Zuspruch gefunden. Die Auftragszahlen haben sich in Relation zu 2007 (ca. 470 Aufträge) bis 2014 kontinuierlich auf das 4-fache des ursprünglichen Niveaus erhöht (ca. 1.800 Aufträge); erst seit absehbar wurde, dass die freie Trägerschaft voraussichtlich keine Fortsetzung finden würde, gingen die Auftragszahlen zurück (2015: ca. 1.500 Aufträge). Die Entwicklung in der Gerichtshilfe verlief in den vergangenen Jahren nahezu analog (2007: ca. 2.000 Aufträge; 2015 ca.: 3.700 Aufträge); auch hier wird sich weisen, ob die Landesanstalt das von Neustart geschaffene Fundament zu nutzen weiß.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2014 war, entgegen der von Grün-Rot und jetzt von Grün-Schwarz bemühten Argumentation, nur ein staatliches Modell garantiere Rechtssicherheit, kein Urteil gegen die freie Trägerschaft; kritisiert wurde vielmehr, dass das Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe in seiner aktuellen Form einzelnen beamtenrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Wie die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts belegt, hätte es durchaus Spielräume gegeben, eine rechtlich einwandfreie Lösung zu finden, da das Bundesverwaltungsgericht die Legitimität der freien Trägerschaft nicht in Frage stellte. Die von Grün-Rot geforderte Rechtssicherheit hätte sich sehr wahrscheinlich durch moderate Korrekturen wieder herstellen lassen.

Gesellschaftlicher Nutzen – ökonomisch wie ideell

Ob und wenn ja in welcher Form die vielen positiven Neuerungen, Ergebnisse und Entwicklungen der Bewährungshilfereform in ein staatliches System ,gerettet‘ werden können, ist fraglich. Die Vorzüge eines Non-Profit-Unternehmens mit bilateraler Ausrichtung sind zahlreich und kommen ausnahmslos den über 18.000 Klienten zugute, die in Baden-Württemberg bislang von Neustart betreut wurden. Der daraus resultierende gesellschaftliche Nutzen ist bedeutend: ökonomisch wie ideell. Diese Erfolge, aufgrund ideologischer Vorbehalte, ohne Notwendigkeit preiszugeben, stellt einer Landesregierung, die sich oft damit rühmt, ideologische Erwägungen hinter die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zurückzustellen, ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung Weinmann: Staatsgläubigkeit und ideologische Verbohrtheit haben über den gesunden Menschenverstand gesiegt

Plenarrede Nico Weinmann vom 26.Oktober 2016:

https://www.landtag-bw.de/home/
mediathek/videos/2016/
20161026sitzung0151.html?t=14448

FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 17.10.2016 in Bremen „Rechtsstaat schützen, Sicherheit in Europa stärken“

Wie jedes Jahr trafen sich auch 2016 die Vorsitzenden aller FDP-Landtagsfraktionen und der FDP-Gruppe im Europäischen Parlament, um Themen und Fragen zu diskutieren, die bundes- und europaweit besondere Relevanz besitzen. Das zentrale Augenmerk ihres Treffens in Bremen galt diesmal der Inneren Sicherheit.

Um dem internationalen Terrorismus und der anwachsenden Gewalt politischer und religiöser Extremisten, aber auch neuen Formen der Gewalt effektiv entgegenzutreten, wurde ein Beschluss unter dem Titel „Rechtssicherheit schützen, Sicherheit stärken“ verabschiedet. Der Beschluss skizziert, welche Maßnahmen sich anbieten, um effektive Instrumente der Gefahrenabwehr zu entwickeln. Die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz ist sich sicher: Eine Flut neuer Gesetze eignet sich nicht, um die innere Sicherheit zu erhöhen.

 

Die bestehenden Gesetze zum Schutz der Menschen gezielt anzuwenden, hat ungleich größere Wirkung. Genauso entscheidend ist es, das Vertrauen in den Staat und seine Kernkompetenzen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugewinnen.

Sicherheitsbehörden benötigen bessere Ausstattung Die Stärkung der Sicherheitsbehörden hat für die FDP Priorität. Anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung oder flächendeckende Videoüberwachung sind, aus Sicht der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz, keine Instrumente, die mehr Sicherheit garantieren. Um Kriminalität erfolgreich zu bekämpfen, ist jedoch eine bessere technische Ausstattung für Justiz und Polizei unerlässlich. Einen ausführlichen Bericht zur FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz finden Sie hier:

https://www.liberale.de/content/fdp-legt-konzept-zur-staerkung-der-inneren-sicherheit-vor

Weiterführende Informationen

Beschluss: Rechtssicherheit schützen, Sicherheit stärken“

Licht ins Dunkel der gesetzlichen Krankenversicherung

Jochen Haussmann

Jochen Haußmann MdL, gesundheitspolitischer Sprecher

Licht ins Dunkel bringen wir mit unserem Antrag zum Morbi-RSA. Morbi-RSA? Dahinter verbirgt sich ein Ausgleichsmechanismus in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich, so die offizielle Nomenklatur, soll die verschiedenen Kostenrisiken in der Versichertenstruktur innerhalb der 117 gesetzlichen Krankenkassen ausgleichen.

 

Er bestimmt die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Dabei geht es um rund 200 Milliarden Euro im Jahr. Leider weiß momentan keiner, wie viel aus Baden-Württemberg mehr abfließt als zurückkommt und auch die Verteilkriterien wollen wir mit unserem Beschlussantrag weiterentwickeln, um zu sachlich begründeten Ergebnissen zu kommen. Neugierig?

Lesen Sie mehr:

Pressemitteilung Haußmann: Land muss beim Risikostrukturausgleich das Heft des Handelns in die Hand nehmen

Antrag und Stellungnahme des Ministeriums

Morbi-RSA Änderungsantrag

Eine verbesserte Finanzierung der Unterbringung von Berufsschülern ist unabdingbar

Klaus Hoher MdL

Klaus Hoher MdL, Sprecher für berufliche Bildung

Es ist unserer Fraktion ein wichtiges Anliegen, dass die Unterbringung der Auszubildenden in Bezirks-, Landes- und Bundesfachklassen vom Land bedarfsgerecht unterstützt wird. Um die notwendige Anzahl zur Bildung einer solchen Klasse zu erreichen, werden Schüler und Schülerinnen aus zahlenmäßig kleineren Ausbildungsgängen und somit aus einem weiteren Einzugsbereich zusammengefasst und häufig in mehrmonatigen Blockphasen unterrichtet.

Für viele dieser so genannten „Blockschüler“ wird somit eine Wohnheimunterbringung am Berufsschulort notwendig. Für den beruflichen Bildungsstandort Baden-Württemberg ist es, nach unserer Auffassung, von großer Bedeutung, dass die Kosten für die Unterbringung im Wohnheim kein Hindernis für die Aufnahme einer Berufsausbildung darstellen. Der bislang auf Grundlage einer Verwaltungsvorschrift gewährte Zuschuss des Landes von sechs Euro pro Tag deckte jedoch nur den kleineren Teil der Kosten. Nach zahlreichen vergeblichen Initiativen der FDP/DVP bewegte sich die damalige grün-rote Landesregierung Ende 2015, im Angesicht der nahenden Landtagswahl, und erhöhte die für die Zuschüsse zur Verfügung stehenden Mittel im Haushalt.

Seit Beginn des Schuljahres 2016/17 wird nun ein Zuschuss von zwölf Euro pro Tag bezahlt. Darüber hinaus erklärte die damalige Landesregierung, dass das Land zukünftig – wie von der FDP/DVP-Fraktion schon länger als Einstieg gefordert – ein Drittel der Kosten übernehmen wolle.

 

Auch die amtierende grün-schwarze Landesregierung hat zugesagt, die Rahmenbedingungen für Schülerinnen und Schüler im Blockunterricht weiter zu verbessern und die Struktur und Finanzierung der Wohnheime einer Überprüfung zu unterziehen. Aus diesem Grund haben wir erneut einen Antrag zu diesem Thema gestellt.

Nun äußerten sich unser bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, und der Sprecher für berufliche Bildung, Klaus Hoher, erfreut darüber, dass die FDP-Fraktion ihren Antrag zur Unterbringung von auswärtigen Berufsschülern im Bildungsausschuss des Landtags zurückziehen konnte.

Kern: „Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hat das Land verpflichtet, die Finanzierung der Wohnheim-Unterbringung von Berufsschülern während ihrer Ausbildung zu verbessern. Die FDP-Fraktion hat deshalb beantragt, beginnend mit dem anstehenden Haushalt 2017, auf das bayerische Vorbild hinzuarbeiten, das – exklusive eines Eigenanteils der Schüler für häusliche Ersparnis – eine vollständige Kostenübernahme für die Wohnheim-Unterbringung garantiert. In der Sitzung des Landtags-Bildungsausschusses wurde über den Antrag beraten. Von diesen Beratungen in der nichtöffentlichen Sitzung dürfen wir nur über das Ergebnis berichten. Der FDP-Antrag ist mittlerweile gegenstandlos geworden, weil das Problem als solches begriffen und bald gelöst zu werden verspricht.“

Hoher weiter: „In den vergangenen Jahren wurden 500 Kleinklassen im Bereich der dualen Ausbildung eingespart. Dadurch sind hier einerseits Mittel in erheblichem Umfang frei geworden. Andererseits müssen deutlich mehr Auszubildende längere Schulwege zurücklegen und häufig auswärts übernachten. Die Finanzierung der Unterbringung zu verbessern, ist deshalb längst an der Zeit.“

Weiterführende Informationen:

Link zum Antrag:

https://www.landtag-bw.de/
files/live/sites/LTBW/files/
dokumente/WP16/Drucksachen/
0000/16_0553.pdf

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