FDP-Fraktion unterstützt geplante Verwaltungsvorschrift des Innenministers zum Verbot von Gendersprache im amtlichen Schriftverkehr

Die von der FDP/DVP-Fraktion beantragte Aktuelle Debatte zu Plänen des Innenministers, das Gendern, also den Einsatz von Sonderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen, in der Sprache der Landesbehörden zu verbieten, trägt den Titel „Gendern verhindert Integration und Inklusion“. Darin signalisierte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Unterstützung für diese Pläne des Innenministers.

Aus Rülkes Sicht könne jeder Mensch reden wie er will, auch in Gendersprache. Allerdings gebe es Lebensbereiche, für die verbindliche Konventionen notwendig seien. Diese könnten sich dann aus seiner Sicht nur an den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung orientieren. Und dieser sehe eben die Sonderzeichen der Gendersprache nicht als korrekt an.

Rülke benennt diese Lebensbereiche:

  1. Der amtliche Schriftverkehr.

Man könne schließlich nicht Bürger auf Ordnungswidrigkeiten hinweisen und dabei selber in der Sprache welche begehen!

  1. Den Schriftspracherwerb von Kindern.

Man müsse in der heutigen Zeit schließlich froh sein, wenn der gelinge und dürfe ihn nicht durch Sonderzeichen erschweren.

  1. Den Schriftspracherwerb von Ausländern.

Sprache sei das wichtigste Instrument der Integration. Dabei müsse man den Menschen helfen und dies nicht zusätzlich erschweren. Gendersprache sei spracherwerbsfeindlich und damit integrationsfeindlich. Demgemäß müsste eigentlich die AfD gendern!

  1. Den Schriftspracherwerb von Menschen mit Behinderung und Legasthenikern.

Gendersprache sei inklusionsfeindlich!

Darüber hinaus überzeuge ihn die Behauptung nicht, an den Hochschulen falle Gendersprache unter die Wissenschaftsfreiheit, so Rülke: „In der Wissenschaft sind zwei und zwei im Ergebnis vier und eben nicht unter Verweis auf eine angebliche Wissenschaftsfreiheit fünf“. Korrekte Rechtschreibung sei keine Frage der Wissenschaftsfreiheit. Schon gar nicht gehe es an, Studenten unter Druck zu setzen, Gendersprache zu verwenden.

„Gleichberechtigung und Gendersensibilität sind keine Frage von Gendersternchen, sondern eine Frage der Haltung“, so Rülke, Sternchen seien nur Alibi.

Zudem sagten alle Umfragen, dass eine riesige Mehrheit der Bevölkerung diesen Unsinn nicht wolle, argumentierte Rülke und verwies darauf, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gendersprache wieder auf dem Rückzug sei –  auch die Zuschauer und Zuhörer wollten diesen Unfug offenbar nicht.

„Deshalb begrüßen wir als FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich die Pläne des Innenministers, Gendersprache im amtlichen Schriftverkehr durch eine Verwaltungsvorschrift zu untersagen“, so Rülke abschließend.

Wir fordern eine effektive Schnittstelle zu den Ausländerbehörden

Zu Medienberichten, wonach im Landeskriminalamt eine zentrale Koordinierungsstelle bei der Aufklärung antisemitischer Straftaten helfen soll, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, rechtspolitischer Sprecher und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir begrüßen die Einrichtung der Koordinierungsstelle, fordern aber zusätzlich eine effektive Schnittstelle zu den Ausländerbehörden, damit im Zuge schneller Konsequenzen für Straftäter gleich geprüft werden kann, ob solche ohne deutschen Pass zeitnah abgeschoben werden können. Wo hierbei rechtliche Defizite erkannt werden, muss das Gesetz geändert werden.

Dort, wo die Voraussetzungen dafür vorliegen, sollten auch hier beschleunigte Verfahren herangezogen werden. Antisemitismus und sonstiger Extremismus, Hass und Gewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz!“

Die gestrigen Zeugenbefragungen hinterlassen ein zwiespältiges Bild

Zur 19. Sitzung des Untersuchungsausschusses IdP und Beförderungspraxis, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die gestrigen Zeugenbefragungen hinterlassen ein zwiespältiges Bild. Der Polizeipräsident von Freiburg, Franz Semling, hatte auffallend selektive Erinnerungslücken an zahlreiche wichtige Details des Untersuchungsauftrags. Man musste ihm erst mühsam das Eingeständnis entlocken, dass er sich 2020 ebenfalls für das Amt des Inspekteurs der Polizei interessiert hat. Er konnte sich zwar an zwei Telefonate und deren Inhalt mit Landespolizeipräsidentin Hinz erinnern – aber beispielsweise nicht an Mailverkehr. Letztlich hat er aber von einer Bewerbung abgesehen, als ihm signalisiert wurde, dass er nicht gewünscht sei. Obwohl er nach den Regeln der Benotung Andreas R. überlegen war. Es zeigt sich wieder einmal, dass besser benotete Kandidaten von der Hausspitze verhindert wurden.

Auch bemerkenswert ist, dass der ehemalige Innenminister Gall kritisiert hat, dass Strobl aufgrund der Vorfälle das Amt des Inspekteurs der Polizei abgeschafft hat. Ein krasser Kontrast zu seiner vorherigen Aussage, das Amt sei so wichtig, dass es keinen Moment unbesetzt bleiben dürfe. Auch sein Vorgänger verurteilt damit Strobls Maßnahmen als Schnellschuss.

LKA-Präsident Stenger hat in seiner Vernehmung die Gerüchte und Diskreditierungsversuche gegen seinen Vorgänger, den Zeugen Michelfelder, rundheraus entkräftet. Es gibt keine vernünftigen Verdachtsmomente mehr. Seltsam ist, dass das Ministerium allem Anschein nach trotzdem weiter ermittelt – ohne dass LKA-Präsident Stenger davon wüsste. Hier stellt sich die Frage, wer dies angeordnet hat und mit welcher Intention dies erfolgt. Wir werden dem im Untersuchungsausschuss nachgehen.

Auch haben wir von zwei Polizeipräsidenten gehört, dass für sie ein informelles ‚coaching‘ für ausgewählte Aufstiegskandidatinnen durch höhere Polizeiführer, die selbst in der Auswahlkommission sitzen, nicht in Frage gekommen wäre. Bedauerlich, dass Landespolizeipräsidentin Hinz dieses Fingerspitzengefühl im Fall von Andreas R. und in ihrem eigenen Haus vermissen ließ.“

Besonderes Augenmerk auf Amtsträger und Blaulichtfamilie mittels Teilstudie notwendig

Zu aktuellen Medienberichten, wonach künftig 180.000 Bürger zu ihren Erfahrungen mit Kriminalität sowie ihrem Sicherheitsempfinden befragt werden sollen, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Erforschung des Dunkelfeldes ist überfällig. Schon lange kritisieren wir, dass der Dunkelziffer zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. In den Fokus rückte zuletzt, dass Amtsträger und Mitglieder der Blaulichtfamilie vermehrt Opfer von Bedrohungen und Übergriffen wurden. Da diesen aber in ihrem mitunter täglich gefährlichen Alltag möglicherweise ein dickeres Fell wächst, nimmt die Anzahl der Anzeigen hier ab. Das kann nicht die Lösung sein! Daher fordern wir genau Erhebungen in diesem Bereich mittels einer eigenen Teilstudie.

Es darf nicht das Recht des Stärkeren gelten, sondern die Stärke des Rechtsstaats. Ich ermutige jeden, sämtliche Straftaten konsequent anzuzeigen und bin gespannt, ob Minister Strobl aus den erhobenen Daten auch die richtigen Schlüsse ziehen kann.“

Sollte Strobls Haus das Urteil des VGH absichtlich ignorieren, wäre das irritierend und bedenklich

Zu aktuellen Medienberichten, wonach sich mehrere Antragsteller mittels Eilantrags beim Verwaltungsgericht Stuttgart dagegen wenden, dass das Land Baden-Württemberg die mit dem Urteil des VGH Mannheim für unwirksam erklärte Norm die Hilfsfrist betreffend faktisch weiter anwende, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Sollte in Strobls Ministerium tatsächlich die Order kursieren, das Urteil des VGH Mannheim absichtlich zu ignorieren, wäre das höchst irritierend und bedenklich. Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass der Minister sich über geltendes Recht hinwegzusetzen versucht.

Dringende Maßnahmen, wie das landesweite Strukturgutachten zum bodengebundenen Rettungswesen, werden aufgrund der juristischen Fehlleistung Strobls aktuell verhindert. Eine Reform ist überfällig, der Schutz der Notfallpatienten muss an erster Stelle stehen. Ich hoffe, dass Strobls neuer Anlauf dem endlich gerecht wird.“

 

Ich fordere eine umfassende Aufklärung, welcher Art die Zusammenarbeit war bzw. welche Lehrinhalte behandelt wurden


Zur Meldung, wonach das Innenministerium den Auftritt von Klimaaktivisten bei der Polizei verteidigt, sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Julia Goll:

 

„Es ist nicht akzeptabel, dass das Innenministerium nun versucht, diese Angelegenheit der Öffentlichkeit gegenüber als ganz normalen Vorgang darzustellen. Eine Kooperation mit Aktivisten einer Gruppierung, die im Verdacht steht, wiederholt Straftaten zu begehen, sehe ich äußerst kritisch. Dass nun eine weitere Veranstaltung schon im März dieses Jahres stattgefunden hat, beunruhigt mich. Ich fordere eine umfassende Aufklärung, welcher Art die Zusammenarbeit war bzw. welche Lehrinhalte behandelt wurden.“

Datenschutz und Digitalisierungsdefizite in verantwortungsbewusster Form zusammenbringen

In der heutigen Haushaltsdebatte zum Haushalt des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Datenschutzexperte und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wir begrüßen, dass die gute finanzielle und personelle Ausstattung des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit unserer Unterstützung auch in den kommenden Jahren fortgeführt wird. Unter Dr. Brink hat die Behörde sehr gute Arbeit geleistet.

Wir bedauern, dass Dr. Brink auf eigenen Wunsch aus dem Amt ausscheidet, wünschen ihm nochmals alles Gute und sind jetzt sehr gespannt darauf, wer ihm nachfolgen und seine wertvolle Arbeit fortführen wird.

Datenschutz ist kein Selbstzweck, er dient dem Schutz der Verbraucher und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Andererseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass ein überbordender Datenschutz für Digitalisierungsdefizite, beispielsweise und gerade im Gesundheitsbereich, verantwortlich ist. Hier müssen wir Chancen und Risiken für eine angemessene Datenschutzkultur in ein vernünftiges und praktikables Verhältnis setzen. Hierfür ist es auch notwendig, Datenschutz nicht länger als Hemmschuh zu sehen, sondern aufzuzeigen, wie guter Datenschutz bei gleichzeitiger Nutzung dieser Informationen für wichtige Bereiche in verantwortungsbewusster Art und Weise ermöglicht werden kann.“

In der Neuordnung der Notfallrettung in Baden-Württemberg sind noch viele Fragen unbeantwortet.

Christian Jung, Sprecher für Petitionen der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Entscheidung der Nicht-Abhilfe der Petition zur „Verlegung des Rettungshubschraubers Christoph 45 / Friedrichshafen“ wie folgt:

„Durch die heutige Abstimmung der Nicht-Abhilfe der Petition im Plenum, ist noch einmal deutlich geworden, wie sehr die grün-schwarze Landesregierung und die Abgeordneten von Grünen und CDU die Neuordnung der Notfallrettung ohne Rücksicht auf die Belange der Bevölkerung vor Ort durchdrücken will. Damit wird es nun in Friedrichshafen zur Schließung eines bewährten Rettungshubschrauber-Standorts kommen. Dieses Vorgehen lehnen wir als Freie Demokraten entschieden ab.
Aus unserer Sicht sind viele Fragen im dazugehörigen Gutachten nicht geklärt. Manche Sachverhalte haben sich zwischenzeitlich überholt und müssen aktualisiert erhoben werden. Für uns Freie Demokraten ist deshalb klar, dass die Sicherheit und die Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg oberste Priorität genießt! Daher ist hier Sorgfalt vor Schnelligkeit angesagt. Von einer verantwortungsvollen Landesregierung und den Landtagsabgeordneten von Grünen und CDU hätten wir genau das auch erwartet.“

Einstellung des Verfahrens gegen den Journalisten wegen Geringfügigkeit zeigen hohe Diskrepanz.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat erklärt, in der strafrechtlichen Verfolgung der Herausgabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Thomas Strobl an einen Journalisten von der Verfolgung dieses Journalisten wegen Geringfügigkeit abzusehen. Strobl selbst muss hingegen eine Geldauflage von 15 000 Euro zahlen, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird.

Die innenpolitische Sprecherin und Obfrau im Untersuchungsausschuss, Julia Goll, sagt zu diesen Vorgängen:

„Der eklatante Unterschied fällt auf, der bei den Bedingungen gemacht wurde, die zur Einstellung der Verfahren jeweils führte. Offenbar wiegt der Sachverhalt sehr viel schwerer, der Strobl zur Last gelegt wird. Anders lässt sich die große Höhe der zu zahlenden Summe nicht erklären. Da hilft alles Herunterspielen durch die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU nichts: 15.000 Euro sind eine hohe Hausnummer im Vergleich zur Einstellung wegen Geringfügigkeit bei diesem Tatkomplex. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass Strobls Handeln keine Kleinigkeit ist.“

Untersuchungsausschuss kann seinem Gedächtnis auf die Sprünge helfen.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat gegen den Inspekteur der Polizei des Landes Baden-Württemberg Anklage erhoben; es geht dabei um ein Vergehen sexueller Nötigung.  Der Vorsitzenden der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke kommentiert das so:

„Als Fraktion warten wir das Verfahren mit Interesse ab. Es gilt zu klären, welche Rolle Minister Strobl bei der Blitzkarriere des Inspekteurs gespielt hat. Denn klar ist: Er trägt die Verantwortung dafür, dass dieser Mann so kometenhaft in der Landespolizei aufstieg. Vielleicht kann der Untersuchungsausschuss Strobls Gedächtnis auf die Sprünge helfen. Insbesondere bei den Riesenlücken, die sich immer rund um seine eigenen Verfehlungen auftun.“

 

Wie kann die Regierung jetzt noch rechtstreues Verhalten der Menschen im Land erwarten?

 

Innenminister Thomas Strobl hat erklärt, er werde eine Geldauflage von 15 000 Euro zahlen, damit die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn in der Brief-Affäre einstellt. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Damit ist ein absoluter Tiefpunkt in der politischen Kultur des Landes Baden-Württemberg erreicht. Mit Strobl haben wir einen Verfassungsminister, der sich strafbar gemacht hat und dies durch die Zahlung einer Geldauflage einräumt. Er macht jetzt unbeirrt weiter und die gesamte Regierungskoalition aus Grünen und CDU schaut dabei zu.

 

Wie kann eine solche Regierung von den Menschen im Land da noch rechtstreues Verhalten erwarten? Da Strobl sich für ‚unzurücktretbar‘ hält, muss der Ministerpräsident diesem unwürdigen Spiel ein Ende machen und ihn aus Gründen der politischen Hygiene entlassen.“

Effektiver Schutz vor Automatensprengungen gefordert

 

„Die weiter steigende Zahl von Bankrauben durch die Sprengung von Geldautomaten muss durch effektive Gegenmaßnahmen verhindert werden“, so die Forderung des rechtspolitischen Sprechers der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann. Eine Verschlechterung des Automatenangebots und damit der Bargeldversorgung durch zusätzliche Schließzeiten oder den Abbau von Standorten nach der bereits erfolgten Schließung vieler Bankfilialen hält er für den falschen Weg.

 

In einem Antrag an die Landesregierung hatte Weinmann sich nach dem Umgang mit den, oft bandenmäßig durchgeführten, Automatensprengungen erkundigt. „Der Sprengstoffeinsatz in und an teils bewohnten Gebäuden stellt ein enormes Risiko für die Bewohner wie auch für zufällig in die Szenerie geratende Passanten dar“, erklärt Weinmann, „in einem Fall wurde auch eine in einem Bankvorraum schlafende obdachlose Person durch die Explosion verletzt. Zudem besteht immer die Gefahr, dass das betroffene oder sogar angrenzende Gebäude dadurch instabil und unbewohnbar werden und somit die Menschen nach dem Trauma des nächtlichen Überfalls auch noch ihre Wohnung verlieren.“

 

Darum erwartet der Abgeordnete ein entschiedeneres Handeln: „Es gibt Farb- und Verklebemöglichkeiten, mit denen gestohlenes Geld unbrauchbar gemacht werden kann. Diese Methode wird beispielsweise in den Niederlanden erfolgreich angewendet, was das Ausweichen der früher dort aktiven Räuberbanden auf Deutschland, auch auf Baden-Württemberg, begründet. Dieses Phänomen ist nicht neu. Darum habe ich auch kein Verständnis dafür, wenn das Innenministerium solchen Sicherheitssystemen eine erst kürzlich erreichte Marktreife zugesteht und die arbeitsschutztechnischer Verträglichkeitsprüfung noch aussteht. Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen gefährdet werden, weil der fröhlich wiehernde deutsche Amtsschimmel wieder einmal das Rad neu erfinden muss!“

 

 

Der Vertrauensverlust der Basis in das Ministerium wird einmal mehr deutlich

Zur medialen Berichterstattung, wonach die Landespolizei BW als einzige Polizei eines Flächenlandes ihre Teilnahme an einer bundesweiten Studie verweigert, führt Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion aus:

„Die Tatsache, dass die Personalvertretung sich gegen die ausdrückliche Empfehlung des Innenministeriums stellt und die Teilnahme an der Studie einstimmig ablehnt, zeigt, dass Strobl das Vertrauen der Basis völlig verloren hat. Es herrscht scheinbar ein großes Misstrauen gegenüber allem, was derzeit von Innenminister Strobl und seinem Ministerium kommt, dabei wäre der Inhalt der Studie auch aus unserer Sicht durchaus unterstützenswert, kann er doch dabei helfen, Pauschalverurteilungen der Polizei entgegenzutreten.

Gegenstand der Studie waren unter anderem Motive, sich bei der Polizei zu bewerben, Erfahrungen der Beamten mit Belastungen im Alltag und mit Gewalt gegen Beamte im Polizeidienst.“

Nächster Akt der Luchaschen Hängepartie um den „Faulen Pelz“

 

Zur Meldung wonach sich das Regierungspräsidium Karlsruhe im Streit zwischen Land und Stadt Heidelberg um die Nutzung des Ex-Knasts «Fauler Pelz» auf die Seite des Landes geschlagen hat, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Weil Minister Lucha die Problematik um den Faulen Pelz von Anfang an falsch eingeschätzt hat,

zieht das Land nun sämtliche Register und greift in die kommunale Planungshoheit ein. Ein einmaliger Vorgang, der das bewährte Miteinander zwischen Land und Kommunen auf den Kopf stellt. Minister Lucha fährt inzwischen beim Maßregelvollzug im Panikmodus, weil er es versäumt hat, einen Plan B vorzubereiten. Während andere Bundesländer besser gerüstet sind, wurden in Baden-Württemberg im letzten Jahr 30 und in diesem Jahr bereits 17 suchtkranke oder psychisch kranke Straftäter entlassen, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Minister Lucha hat sich bisher verhalten wie ein Elefant im Porzellanladen, jetzt geht das Schauspiel in die nächste Runde.“

„Beurteilungskonferenzen“ im Hinterzimmer führen zu unbesetzten Stellen und Gerichtsverfahren

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, sieht im von Medienberichten thematisierten Umstand, dass seit April die Posten der Polizeivizepräsidenten in Ravensburg und Konstanz unbesetzt bleiben, eine Gefahr für die innere Sicherheit:

 

„Es ist ein unglaublicher Zustand, dass diese beiden wichtigen Spitzenpositionen innerhalb unserer Polizei so lange Zeit unbesetzt bleiben. Angebliche Stellvertretungsdienste hin oder her – es bleibt wichtige Polizeiarbeit auf der Strecke. Das kann niemand akzeptieren.

 

In einem Amok- oder Katastrophenfall sind wir wegen der bestehenden Vakanzen derzeit keineswegs angemessen aufgestellt, wie man auch aus erfahrenen Beamtenkreisen hört. Das wäre ein Zustand, den zumindest ich mir niemals verzeihen könnte. Anders dagegen Thomas Strobl, dessen Amtsverständnis sich einmal mehr an demjenigen eines Boris Johnson zu orientieren scheint: ‚Rücktritt? Ich? Nicht einmal wenn die Welt untergeht!‘

 

Die bisherige, unlautere Postenvergabe an Günstlinge, die unter diesem Minister und dem von ihm ausgewählten, durchgesetzten und danach beurlaubten Polizeiinspekteur scheinbar Gang und Gäbe war, verhöhnt jegliche Grundprinzipien wie Bestenauslese oder rechtskonforme Ausschreibungsverfahren.

 

Ein von diesen Seilschaften übergangener Beamter strengt wohl derzeit ein Gerichtsverfahren gegen dieses offensichtlich manipulierte Beförderungssystem an, das Ergebnis dürfte auf der Hand liegen. Auch damit werden wir uns in aller Gründlichkeit in dem von uns in die Wege geleiteten Untersuchungsausschuss beschäftigen.

 

Falls es eines weiteren unrühmlichen Nachweises dessen bedurft hätte, dass dieser Innenminister für das Land untragbar ist, so ist er hiermit erbracht worden. Es steht allerdings zu erwarten, dass Thomas Strobl – gleich seinem offensichtlichen Vorbild Boris Johnson – sich für unzurücktretbar hält. Das ganze Land fragt sich inzwischen: Wann endlich handelt Winfried Kretschmann?“

 

Er füllt sein Amt mit Würde und Raison auch in herausfordernden Zeiten aus

 

Zur Wiederwahl von Frank-Walter Steinmeier als Bundespräsident sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Frank Walter Steinmeier ist ein würdiger Bundespräsident. Es freut mich, dass er auch mit Unterstützung der Freien Demokraten in seine zweite Amtszeit gehen kann. Denn er hat nicht zuletzt in der Corona-Pandemie gezeigt, dass er für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und einen gesunden und wertschätzenden Umgang mit unseren verfassungsrechtlichen Freiheitsrechten steht und auch in herausfordernden Zeiten sein Amt mit Würde und Raison ausfüllt.“

Zur Befürchtung des Ministerpräsidenten, es werde mit der CDU in Baden-Württemberg angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse im Bund verstärkt zu Schlagabtausch und Geplänkel kommen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Seit Kretschmann gegen den Willen auch großer Teile seiner eigenen Partei im Frühjahr 2021 eine grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg durchgedrückt hat, trägt er hierfür die volle Verantwortung. Mehrfach betonte er, wie angenehm das Regieren mit einer anschmiegsamen CDU sei, die sich komplett inhaltlich den Grünen unterwarf für Posten in der neuen Landesregierung. Seine jetzt geäußerten Befürchtungen kann da doch niemand ernstnehmen. Wie auch immer, der grün-schwarze Gaul steht politisch quer im bundespolitischen Stall.

Der Ministerpräsident kann sich das Kokettieren als angeblicher Friedensfürst mit einer aufsässigen CDU sparen. Von seinem Vize Strobl hatte, hat und wird er nichts zu befürchten haben. Die Union wird gehorsam Kretschmanns Regierungskutsche bis zum Ende ziehen und ist dann reif für den Abdecker.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Griechenland muss als Aufnahmeland EU-Standards einhalten – Warnung vor gebrochenen Versprechen an Aufnahmegemeinden

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, teilt die Meinung der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges, wonach innerhalb der EU erreicht werden müsse, dass Menschen mit Flüchtlingsstatus aus Staaten wie Griechenland nicht zum Zweck eines chancenlosen Asylantrages nach Deutschland weiterreisten: „Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass wir diese Menschen nicht zurück nach Griechenland bringen dürfen, weil dort nach unserer Rechtsauffassung eine weitere menschenwürdige Behandlung nicht gegeben sei. Von einem EU-Staat darf man wohl auch EU-Standards erwarten. Diese Begründungsmöglichkeit muss schnellstmöglich beseitigt werden, notfalls mit einer Mischung aus Unterstützung und deutlichem Druck“, so Rülke.

Gleichzeitig erinnert er daran, dass die Motivation für Deutschland als attraktives Zielland von Flüchtlingen auch in der jüngeren Vergangenheit zu suchen sei: „Diese Entwicklungen sind auch eine Spätfolge der chaotischen Flüchtlingspolitik einer Kanzlerin Merkel ab dem Jahr 2015, mit dem sie eine sinnvolle Koordination mit klaren Regeln auf europäischer Ebene für viele Jahre erschwerte. Mit den Regelungen, die die neue Bundesregierung vereinbart hat, ist zum Glück ein solches Chaos zukünftig nicht mehr möglich“, so Rülke.

Er fordert die Landesregierung auf, sich bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern an ihre Zusagen zu halten: „Gemeinden wie Meßstetten, denen damals zugesagt wurde, dass sie kein Hotspot der Unterbringung mehr werden sollen, dürfen jetzt nicht einfach übergangen werden. Ich warne vor gebrochenen Versprechen in diesem sensiblen Bereich“, so Rülke.

DPolG und FDP/DVP Fraktion haben seit vielen Jahren gute und freundschaftliche Beziehungen


„Die FDP Fraktion steht fest an der Seite der Polizistinnen und Polizisten im Land.“ Das stellte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke beim Treffen seiner Fraktion mit Ralf Kusterer, dem Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), heraus. Deutliche Kritik übte Rülke am Innenminister Strobl. „Die von der Landesregierung angestrebte Kennzeichnungspflicht ist eine offene Kriegserklärung an die Polizei. Und als Berlin vor einem Jahr als erstes Land ein Antidiskriminierungsgesetz beschloss, wollte Strobl keine Polizisten mehr nach Berlin entsenden. Nun führt er ein genau solches Gesetz in Baden-Württemberg ein.“ Die CDU Baden-Württemberg habe damit jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.

Neben Ralf Kusterer nahmen für die DPolG Dirk Preis, Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes, Sarah Leinert, Justitiarin und Geschäftsführerin, sowie Rolf Fauser, Landesbeauftragter für die Kriminalpolizei teil. Ralf Kusterer hob die seit vielen Jahren guten und freundschaftlichen Beziehungen zwischen der DPolG und der FDP/DVP Fraktion hervor. Die FDP/DVP Fraktion greife regelmäßig Fachthemen auf, die zwar nicht immer schlagzeilenträchtig seien, aber wichtige Grundlagen für die Arbeit der Polizeigewerkschaft lieferten. Kusterer hob auch den im letzten Jahr von der FDP/DVP Fraktion eingebrachten Antrag hervor, mit dem in den kommenden Jahren ein fester Einstellungskorridor bei Anwärterinnen und Anwärtern verankert werden sollte. „Es ist bezeichnend, dass CDU und Grüne im Landtag diesen Antrag abgelehnt haben, nur, weil er von einer Oppositionsfraktion kam. Dabei hätte die Polizei diese personelle Planungssicherheit für die nächsten Jahre gut gebrauchen können.“

Julia Goll, innenpolitische Sprecherin und Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Digitalisierung der FDP/DVP Fraktion, unterstrich die Haltung der Liberalen zur Kennzeichnungspflicht und dem Antidiskriminierungsgesetz. „Nach den Antworten des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP, ist klar, dass wir schon allein deshalb die Kennzeichnungspflicht nicht brauchen, weil für den Bereich, für den sie gelten soll, es in den vergangenen Jahren keinen einzigen Fall gab, in dem die Identität eines Polizisten nach einer Beschwerde nicht ermittelt werden konnte. Und ein spezielles Landesantidiskriminierungs-Gesetz für den öffentlichen Bereich ist schon deshalb überflüssig, weil die öffentlich Bediensteten bereits nach dem Grundgesetz zur diskriminierungsfreien Gleichbehandlung verpflichtet sind und dies durch das geltende Disziplinarrecht gewährleistet wird. Kennzeichnungspflicht und Landesantidiskriminierungs-Gesetz sind eine nicht akzeptable Misstrauenserklärung gegenüber den eigenen Bediensteten.”

Dirk Preis, der zugleich Bezirksvorsitzender des Beamtenbundes in Nordbaden ist, machte deutlich, dass es nicht nur um die Polizei, sondern um den ganzen öffentlichen Dienst geht. „Ich habe den Eindruck, dass weder der Städtetag noch der Gemeindetag das im Blick haben. Das ist nicht nur ein Angriff auf die Polizei, sondern alle die im Dienste der Bürger/innen arbeiten.“

Wo es in der täglichen Polizeiarbeit hapert, machte Rolf Fauser deutlich. Besonders in der digitalen Ausstattung gebe es noch großen Nachholbedarf. Dies gelte sowohl in der individuellen Ausstattung der Polizeibeamten mit dienstlichen Smartphones, die im Grunde ein Ferrari mit einem kleinen Fiatmotor sind und nicht wirklich einen praktischen Nutzen bringen, aber auch für die Bandbreite der Datenübertragung innerhalb der Polizei. „Die Leitungsgeschwindigkeiten sind so gering, dass im internen Polizeinetz oftmals nicht viel funktioniert“, berichtete Fauser.

Dem pflichtete Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, bei. Er habe vor einiger Zeit eine Anfrage zum Stand der „digitalen Polizei“ in seinem Wahlkreis Heilbronn gestellt. Die Antworten aus dem Hause von Innenminister Strobl, selbst einem Heilbronner, zeigten durchaus Verbesserungsbedarf. „Doch ist dies beispielhaft für die Art und Weise der Politik von Herrn Strobl. Dabei wird ausschweifend und in blumigen Worten bei jedem Thema gesagt, dass die Situation in Baden-Württemberg ‚spitze‘ sei, bisweilen sogar im weltweiten Vergleich. Aber wenn man dann genau hinter die Fassade blickt, stellt man fest, dass es an sehr vielen Ecken und Enden hapert. Da zeigt sich auch der Unterschied zur FDP-Fraktion, weil wir eine Politik wollen, die die echten Probleme benennt und sie dann auch löst.“

 

Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke erklärt zu den Demonstrationen propalästinensischer Gruppen am gestrigen Samstag:

„Die landesweiten antiisraelischen und antisemitischen Demonstrationen sind beschämend und inakzeptabel. In Freiburg trafen sich Antisemiten ausgerechnet am ‚Platz der Alten Synagoge‘, die 1938 bei der Pogromnacht von Nationalsozialisten zerstört wurde, um gegen Juden und Israel zu hetzen. In Mannheim verletzten Chaoten mindestens vier Polizisten. Und in Stuttgart griffen die Demonstranten Außenstehende an und missachteten wie die sogenannten ‚Querdenker‘ etliche Corona-Auflagen.

Mit Blick auf die aufgeheizte Stimmung der letzten Tage kommen diese Vorfälle aber nicht überraschend. Die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie im Vorfeld alles getan hat, um dieses Geschehen zu unterbinden. Es reicht auch nicht, jetzt wie Innenminister Strobl anzukündigen, sämtliche Straftaten ‚konsequent und hart‘ zu ahnden. Vielmehr muss die Landesregierung nun prüfen, welche Organisation an den Demonstrationen beteiligt waren und jegliche Zusammenarbeit mit diesen auf den Prüfstand stellen. Diese Vorfälle werden ein parlamentarisches Nachspiel haben.

Wir Liberale stehen fest an der Seite unserer jüdischen Mitbürger. Ebenso wie die Sicherheit dieser Menschen in unserem Land ist für uns auch das Existenzrecht Israels Staatsräson und nicht verhandelbar. Und deswegen dulden wir auch keine Nachsicht mit Israelfeinden.“

 

Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar

Zu der Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten von diesem Samstag über die Besetzung von zentralen Stellen bei der Landespolizei und die geplante Ernennung vom Siegfried Lorek, dem Protagonisten dieser Berichte, zum Staatssekretär erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die Berichterstattung hinterlässt viele offene Fragen. Besonders überrascht, dass das Innenministerium offenbar keinerlei Anlass sieht, zu den im Artikel vorgebrachten Vorwürfen Stellung zu beziehen. Die Vorgänge, über die im Artikel berichtet wird, wirken befremdlich und müssen umfassend aufgeklärt werden. Meine Fraktion verlangt von Innenminister Strobl in einem heute eingereichten Berichtsantrag Auskunft über die Stellenbesetzungen und angebliche Versprechen von Versorgungsposten für politische Weggefährten. Das Schweigen von Innenminister Strobl zu Vorwürfen über sachfremde Erwägungen bei zentralen Personalentscheidungen bei der Landespolizei ist nicht hinnehmbar. Der Minister muss jeden Anschein ausräumen, dass Personalentscheidungen bei den wichtigsten Stellen der Landespolizei nach parteipolitischen Kriterien erfolgen und nicht ausschließlich nach fachlichen.

Es spottet jeder Beschreibung, dass Herr Strobl die Vorwürfe nicht nur aussitzt, sondern zwei Tage später ausgerechnet Herrn Lorek auch noch zum Staatssekretär im Justizministerium ernennt. Seit Jahrzehnten gab es keinen Staatssekretär im Justizministerium. Die Justiz braucht personelle Klarheit und keinen Staatssekretär. Ein zusätzlicher Staatssekretärsposten ist bei der aktuellen Finanzlage auch gegenüber den Bürgern unverantwortbar. Angesichts der jetzt erhobenen Vorwürfe drängt sich der Eindruck auf, dass Herr Lorek eigentlich für andere Posten vorgesehen war, für die er nun nicht mehr vermittelbar ist, und daher anderweitig versorgt werden soll.“

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Terroristische Geldquellen trockenlegen

Zum heutigen bundesweiten Verbot des salafistischen Vereins Ansaar International erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

„Ansaar hat unter dem Deckmantel von angeblichen Wohltätigkeitsprojekten im Ausland mehrere islamistische und salafistische Terrorgruppen unterstützt, darunter die palästinensische Hamas, die Al-Nusra Front in Syrien und die Al Shabaab Milizen in Somalia. Mit dem Vereinsverbot werden terroristische Geldquellen trockengelegt. Ansaar ist eine antisemitische und freiheitsfeindliche Organisation, deren Verbot ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Konfliktregionen ist. Ich erwarte vom Bundes- und Landesinnenministerium, dass sie auch in Zukunft konsequent gegen die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung vorgehen.“

Anlässlich der heutigen Sondersitzung des Innenausschusses des Landtags zu der Querdenken-Demonstration in Stuttgart am Karsamstag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen der Landesregierung und der Stadt helfen niemandem weiter. Die Hürden für ein Versammlungsverbot sind sehr hoch. Es gab gute rechtliche Argumente für beide Standpunkte. Welchen das Gericht gefolgt wäre, werden wir im Nachhinein nicht erfahren. Nur weil ein Gericht einmal das Verbot einer Demonstration bestätigt hat, muss das in einem anderen Fall nicht zwingend genauso erfolgen. Beispielsweise hat die Stadt Heilbronn eine für den 10. April angesetzte Demonstration verboten, erlitt aber eine Niederlage vor Gericht. Und selbst ein Verbot der Demonstration hindert Menschen nicht daran, sich trotzdem zu versammeln, wie man diesen Samstag in Rastatt beobachten konnte.

 

Zweifellos waren die Vorgänge vom Karsamstag in Stuttgart völlig inakzeptabel. Der Rechtsstaat kann nicht tatenlos zuschauen, wenn Auflagen zur Maskenpflicht und Abstandsregeln bewusst missachtet werden. Die sogenannten ‚Querdenker‘ haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Bürger und müssen sich an Maskenpflicht und Abstandsregeln halten. Und wenn sich die Veranstalter und die Teilnehmer nicht an die Auflagen halten, dann kann das nicht folgenlos bleiben. Für das Verbot der nächsten Querdenken-Versammlung in Stuttgart am 17. April hat die Stadt nun viel bessere Gründe. Dieses Verbot ist auch folgerichtig und die einzige Möglichkeit.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Erstaunlicher Sinneswandel des Föderalismus-Verteidigers Kretschmann

 

Zur Unterstützung der Forderung nach mehr zentral gesteuerter Einheitlichkeit der Bundesländer bei den Pandemiemaßnahmen durch Ministerpräsident Kretschmann sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Das Plädoyer für mehr Zentralismus bei der Pandemiebekämpfung ausgerechnet durch Ministerpräsident Kretschmann ist höchst erstaunlich. War er doch bislang ein eifersüchtiger Verteidiger des Föderalismus. So wies er das Geld des Bundes für die Digitalisierung der Schulen zurück, um sich ja nicht von dort reinreden zu lassen.

 

Vor wenigen Wochen hat sich die Bundeskanzlerin bei ihrem Vorschlag eines „Oster-Lockdowns“ mit „Ruhetag“ bis auf die Knochen blamiert. Erst machte sie spätnachts einen solchen Vorschlag, anschließend merkte sie dann, welchen Unsinn sie in die Welt gesetzt hat und am Ende nahm sie alles zurück und musste sich entschuldigen.

 

Nach einer solchen peinlichen Fehlleistung des Kanzleramts zieht nun Herr Kretschmann ausgerechnet die Schlussfolgerung, dem Kanzleramt noch mehr Macht geben zu wollen. Das ist reichlich grotesk!“

 

Nico Weinmann

Hass und Hetze im Netz müssen effektiv durch Strafverfolgung bekämpft werden.

 

Zum heutigen Tag der Kriminalitätsopfer erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Jedes Kriminalitätsopfer ist eins zu viel. Dabei ist besonders besorgniserregend, dass sich die Kriminalität immer mehr ins Internet verlagert. Kriminelle wittern dort einen rechtsfreien Raum. Dies ist sowohl beim Anstieg der Cyberkriminalität, als auch bei der drastischen Zunahme der allgemeinen Kriminalität im Internet, zu sehen. Gerade in Sozialen Medien steigt die Zahl von Hasskommentaren und Beleidigungen ungemein. Eine effektivere Strafverfolgung von Hasskommentaren im Internet als bisher ist dringend geboten. Durch Hasskommentare im Netz wird der Boden für widerwärtige Straftaten im echten Leben bereitet. Um dem Einhalt zu gebieten, ist es wichtig, dass strafbare Inhalte nicht nur gelöscht, sondern auch verfolgt werden. Wir fordern von der Landesregierung, sich auch künftig dafür einzusetzen, dass auf bundes- und europäischer Ebene die Voraussetzungen für eine effektive Strafverfolgung bei Hasskriminalität geschaffen werden. Die Landesregierung muss für eine personell und materielle Ausstattung von Polizei und Justiz sorgen, sodass eine Strafverfolgung auch im Internet möglich ist. Angesichts von rund 10.000 vermuteten neuen Verfahren, die auf die baden-württembergische Justiz bei Verschärfung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes zukommen werden, müssen besonders auch die Staatsanwaltschaften personell verstärkt werden. Denn verschärfte Gesetze helfen nur, wenn sie auch praktisch umgesetzt werden können. Doppelstrukturen, wie sie durch Strobls Cybersicherheitsagentur entstehen, müssen tunlichst vermieden werden. Es muss jedem Täter klarwerden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und die Taten ebenso wie in der analogen Welt geahndet werden. So kann die freiheitlich-demokratische Grundordnung geschützt und ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, das Hass und Hetze den Boden entzieht.“