Pressemitteilung

27.März 2014

Bullinger: Hochschulgesetz ist erneutes Beispiel für grün-rotes Gouvernantentum

In der abschließenden Debatte über den grün-roten Gesetzentwurf zu einem neuen Landeshochschulgesetz sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Die FDP-Fraktion unterstützt den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in kooperativen Promotionskollegs sowie die Möglichkeit, Professorinnen und Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) hierbei aufzunehmen und auf Augenhöhe an Promotionsverfahren zu beteiligen. Neuland wird mit der Weiterentwicklungsklausel des Gesetzentwurfs beschritten. Dabei soll Verbünden von Hochschulen befristet und thematisch begrenzt das Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften übertragen werden können. Es ist uns Liberalen ein wichtiges Anliegen, dass zur Qualitätssicherung der Promotionen der Wissenschaftsrat mit einbezogen wird. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei den anderen Fraktionen dafür bedanken, dass unser Vorschlag einer Einbindung des Wissenschaftsrats in die Neukonzeption des Promotionsrechts in einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen aufgegriffen wurde. Auch die zugleich beschlossene Evaluierung der Neuerungen nach fünf Jahren halten wir für zwingend. Wenn sich die Neukonzeption des Promotionsrechts als erfolgreich erwiesen hat, ist auch zu prüfen, ob mit der Dualen Hochschule nicht ähnlich verfahren werden könnte und DHBW-Standorte in die Promotionsverbünde integriert werden könnten.

Darüber hinaus enthält der grün-rote Gesetzentwurf jedoch zahlreiche Giftzähne, die wir mit unseren Anträgen ziehen wollen. Dazu zählt unter anderem:

–   Grün-Rot will die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen begrenzen. Die entscheidende ordnungspolitische Begrenzung, der Vorrang privater Leistungserbringung fehlt im Entwurf;

–  Das Ministerium sichert sich einen übermäßigen Einfluss auf die Besetzung der Hochschulräte und macht ihnen allerlei Vorschriften, wie die Hochschulräte zu besetzen seien;

–  Für die Vereinbarung zwischen Professor und Promovend werden genaue Vorschriften gemacht – als könnten die Vertragspartner das nicht besser in eigener Verantwortung ausmachen;

– Das Transparenzregister zur Erfassung aller öffentlich geförderten Forschungsvorhaben sät Misstrauen zwischen Hochschulen und Betrieben und gefährdet massiv ihre erfolgreiche Kooperation. Diese Regelung schadet dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort, denn sie wird dazu führen, dass die Unternehmen nicht mehr bereit sind, im bisherigen Umfang die Forschung durch Drittmittel zu unterstützen;

– Die Option, Wissenschaftler zur unentgeltlichen Veröffentlichung ihrer Werke zu verpflichten, ist ebenso naiv wie schädlich und überdies urheberrechtlich problematisch;

– Den privaten Hochschulen wird das Leben schwer gemacht und ihre berechtigten Anliegen werden zu wenig berücksichtigt;

– Bei der DHBW sind nicht ausreichend Vorkehrungen getroffen, damit die dezentrale Struktur der DHBW erhalten bleibt.

Auch halten wir die teilweise erheblichen Gebühren und Gebührenerhöhungen, die Grün-Rot mit dem Gesetzentwurf einführt, für den falschen Weg. Solche Gebühren sind sozial unverträglich, ehrlicher und sozial gerechter wären nachlaufende Studiengebühren, die nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zur Rückzahlung fällig sind. Wir beantragen deshalb erneut eine Kommission mit unabhängigen Sachverständigen einzusetzen mit dem Auftrag, ein Modell nachlaufender Studiengebühren zu erarbeiten.

Obwohl einige Artikel und Abschnitte des Gesetzentwurfs unsere Zustimmung erhalten werden, lehnen wir mit Blick auf diese Giftzähne das Gesetzeswerk als Ganzes ab. Es ist zu bürokratisch, schafft zu viele Einmischungsmöglichkeiten des Ministeriums und bevormundet in zum Teil eklatanter Weise die Hochschulgremien und Studierendenvertretungen, deren Eigenverantwortung uns Liberalen ein hohes Gut ist.

Das gesamte Gesetzeswerk lässt gegenüber der alten Fassung Fortschritte zur Freiheit von Forschung und Lehre vermissen. Im Gegenteil: Es markiert einen Rückschritt der Wissenschaftsfreiheit. Die grüne Wissenschaftsministerin schadet damit dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Die Tatsache, dass auch die Sozialdemokraten diesem Meisterstück grünen Gouvernantentums nur unter schwersten Bauchschmerzen zugestimmt haben, spricht Bände. Wenn dieser Gesetzentwurf heute verabschiedet wird, gilt für uns Liberale fortan die Devise: „Zurück zur Freiheit von Forschung und Lehre in Baden-Württemberg!“

 

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