Pressemitteilung

25.März 2015

Bullinger: Jahrelanger Rechtsstreit mit dem Kartellamt wäre Gift für die Forstwirtschaft

In einer Aktuellen Debatte zum Kartellrechtsverfahren gegen die Forststruktur des Landes Baden-Württemberg erklärte der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Schon § 1 des Bundeswaldgesetzes verdeutlicht, dass der Wald neben seiner wirtschaftlichen Nutzfunktion ausdrücklich eine Bedeutung für Umwelt und Erholung hat. Der Wald ist also kein Produktionsmittel wie jedes andere und kann daher auch nicht der reinen Lehre des Wettbewerbs unterworfen werden. Die FDP-Fraktion hat sich in der Vergangenheit stets unmissverständlich zum bewährten Einheitsforstamt bekannt, weil wir der Auffassung sind, dass der in Baden-Württemberg sehr kleinteilige Privatwald zum großen Teil durch eine gemeinsame Vermarktung erst marktfähig wird. Als die grün-rote Landesregierung erklärte, auf dem Verhandlungsweg nach einem Kompromiss mit dem Kartellamt zu suchen, um die bewährte Struktur wenigstens für den Privat- und Körperschaftswald zu erhalten, hatte sie die FDP-Fraktion hinter sich.

Die FDP war von Anfang an der Meinung, dass ein offener Rechtstreit mit dem Bundeskartellamt vermieden werden muss, weil

  • dies für die gesamte Forstwirtschaft in Baden-Württemberg einen Schwebezustand über mehrere Jahre hin bedeuten würde,
  • diese Verunsicherung Arbeitsplätze und mittelständische Lohnunternehmer existenziell bedrohen würde,
  • das Land damit Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe jährlich riskieren würde und
  • Rechtstreitigkeiten mit dem Bundeskartellamt aller Erfahrung nach selten zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers ausgehen.

An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass Sie uns mit der nötigen Sensibilität bei diesem Thema immer bestens informiert haben. Bei diesen Sitzungen wurden die Kollegen Claus Schmiedel, Peter Hauk und der vom Volk direkt gewählte Abgeordnete Pix und ich auch über die Alternativen informiert. Übrig blieb zuletzt das vom Land favorisierte Staatswaldmodell, das eine Ausgliederung des Staatsforstes aus der Einheitsforstamtsstruktur vorsieht. Mit diesem Kompromiss hätten wir alle leben können. Auch das Kartellamt ist vergleichsweise weit gegangen.

Am 26. Januar erklärten Sie, Herr Minister Bonde, in ungewöhnlicher Schärfe, dass das Land seine Verpflichtungszusage zurückziehe, da das Bundeskartellamt zwar das Staatswaldmodell im Beschlussteil akzeptiere aber in seinen Begründungsausführungen nach wie vor eine andere Rechtsauffassung hinsichtlich der forstlichen Dienstleistungen vertrete.

Herr Minister, Ihre Äußerung gegenüber dem Bundeskartellamt war nicht hilfreich und eher trotzig. Sie sagten damals wörtlich: „Ich finde, dass hier die Bundesebene gefragt ist, eine offenkundig völlig aus dem Ruder laufende Bundesbehörde wieder auf die Spur zu bringen.“ Solche Äußerungen beeindrucken das Bundeskartellamt nicht, sondern provozieren es.

Der Präsident des Bundeskartellamts Mundt hat erklärt, das Kartellamt sei nach wie vor bereit, den ausgehandelten Kompromiss zu akzeptieren. Mit Ihrem Verhalten riskieren Sie nun den Unterschlagungsbeschluss und ein mehrjähriges Gerichtsverfahren, was die Praxis nicht gebrauchen kann.

Auch die Große Koalition in Berlin liefert bezüglich der lauthals angekündigten zügigen Änderung des Bundeswaldgesetzes ein einmaliges Armutszeugnis ab. Diese Änderung scheitert an einem völlig sachfremden Anliegen des SPD-geführten Bundesumweltministeriums. Verantwortungsvolles und entschlossenes Regierungshandeln sieht anders aus.

Bei aller Wertschätzung für das bewährte Einheitsforstamt, zu dessen Sinnhaftigkeit sich die FDP nach wie vor unmissverständlich bekennt, wäre ein vorsichtiger Blick hinüber in den Freistaat Bayern angebracht, der bereits eine im Jahr 2005 vom Kartellamt erwirkte Forststrukturreform erfolgreich gemeistert hat. In Bayern wird das Holzauszeichnen von privaten Dienstleistern erledigt. Im Gegenzug fördert Bayern waldbauliche Maßnahmen, im Privat- und Körperschaftswald mit 14,5 Millionen Euro im laufenden Jahr. Da können Sie sich ein Stück Nachhaltigkeitsunterstützung abschneiden.

Das Beispiel Bayern zeigt, dass auch unbeliebte Veränderungen Chancen bieten. Zehn Jahre nach der Reform in Bayern ist festzustellen,

  • der Privatwald wurde durch die Reform klar gestärkt, insbesondere die Rolle der Forstbetriebsgemeinschaften,
  • der Holzmarkt ist durch die dezentrale Vermarktung flexibler, mittelstandfreundlicher und preisstabiler geworden,
  • der Wald in Bayern nimmt zu, wird älter und klimastabiler.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, so wie ich es bei der 119. Sitzung des Landtags am Mittwoch, dem 4. Februar 2015 bei der Regierungsbefragung geäußert habe, dass das schlechteste, das uns passieren kann, ein Rechtsstreit ist und ich fordere Sie auf, die von Ihnen zugeschlagene Tür beim Bundeskartellamt, die laut ihrem Präsidenten nur angelehnt ist, nochmals zu öffnen und den akzeptierten Kompromiss nochmals auf die Tagesordnung zu setzen.“

 

Weitere Pressemitteilungen zum Thema