Pressemitteilung

11.April 2014

Bullinger: Regierung muss den Entwurf für das Landesjagdgesetz grundlegend überarbeiten

In einer Landtagsdebatte über die Neuregelung des Landesjagdgesetzes sagte der jagdpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Das derzeitige Jagdgesetz ist praktikabel und erfüllt die Ansprüche für Natur- und Tierschutz. Es ist eine Tatsache, dass bis zum heutigen Datum das gültige Jagdgesetz die verfassungsgemäßen Vorgaben des Natur- und Tierschutzes voll abdeckt. In den letzten 12 oder 14 Jahren sind keine Verfassungsklagen erhoben worden, denn seit 2000 ist der Tierschutz in Artikel 3b in der Landesverfassung und seit 2002 in Artikel 20 a des Grundgesetzes verankert. Das geltende Landesjagdgesetz steht dem nicht entgegen.

Der von der grün-roten Landesregierung vorgelegte Entwurf zielt jedoch darauf ab, das Jagdrecht dem Natur- und Tierschutz unterzuordnen.

Das derzeitige Jagdrecht bietet alle Chancen, neue Erkenntnisse und auch neue Aufgaben und Ziele im Rahmen von Verordnungen fortzuschreiben. Der derzeitige Entwurf ist jedoch eigentumsfeindlich, bringt mehr Bürokratie und bevormundet die Jägerschaft, die hervorragende Arbeit bei Hege und Pflege tagtäglich unter Beweis stellt. Zusammen mit dem vorgesehenen Wildmanager zielen die Neuerungen darauf ab, die Jägerschaft zu entmündigen.

Vor allem ist der derzeitige Entwurf nicht praxistauglich. Die beiden Landesbauernverbände, also die Eigentümer von Grund und Boden, die Forstkammer, der Landesjagdverband und der Verband der Eigentümer haben eine gemeinsame Resolution verfasst. Sie lehnen diesen Entwurf ohne Wenn und Aber auch wegen der beabsichtigten Entschädigungsregelung, diesen Entwurf ab. Der Landesregierung müsste einsichtig sein und den Entwurf grundlegend überarbeiten.

Auch die kommunalen Spitzenverbände haben mitgeteilt, dass sie nichts von diesem Entwurf halten und die Gefahr sehen, dass Jagden nicht mehr zu verpachten sind.

Das Angebot des Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel beim Jägertag, sechs regionale Anhörungen im Land mit allen Beteiligten zu organisieren und gemeinsam den Entwurf zu diskutieren, ist sicher einen Versuch wert. Die FDP-Fraktion ist jedoch davon überzeugt, dass es lediglich ein Versuch bleiben wird, denn die Wahlversprechen der Grünen an die Wahlhelfer NABU und BUND gilt es einzulösen.

Das Spiel kennen wir vom Nationalpark: Sie werden sechs Mal anhören, nicht erhören, werden nur das hören, was Sie hören wollen und die berechtigten Korrekturwünsche  überhören.

Stattdessen sollten wir nach der Ersten Lesung die Stellungnahmen der Verbände nochmals gründlich prüfen und dann in einer öffentlichen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses versuchen, den einen oder anderen Unsinn nicht im Gesetz zu verankern. Wir werden dem vorgelegten Gesetz keinesfalls zustimmen.“

 

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