Pressemitteilung

06.August 2014

Glück: Frau Öney, Sie werden Ihren Ansprüchen nicht gerecht!

Der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück, sagte anlässlich der Beantwortung seiner kleinen Anfrage „Notfallplan für Landeserstaufnahmestelle“ (Drucksache 15/5513) durch das Integrationsministerium:

„Mit großer Sorge um die Humanität der Flüchtlingsaufnahme im Land habe ich die vorübergehende Schließung der zentralen Erstaufnahmestelle in Karlsruhe im Juli zur Kenntnis genommen. Diese wurde erforderlich, da eine epidemische Ausbreitung der Masern-Krankheit drohte. Über eine Woche lang konnten keine Neuankömmlinge aufgenommen werden. Und dies, obwohl derzeit durchschnittlich 66 neue Flüchtlinge in der Karlsruher Einrichtung ankommen, die sich mehr denn je als Nadelöhr der Flüchtlingsaufnahme im Land zeigte.

Die nun vorliegende Antwort des Integrationsministeriums kann leider nicht zur Beruhigung beitragen. Denn die Pläne für eine neue, zweite Landeserstaufnahmestelle, die erforderliche Kapazitäten und Ausweichmöglichkeiten schaffen würde, sind weiterhin in der Schwebe. Obwohl das benötigte Personal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bereits zur Verfügung steht bleibt die Landesregierung die Entscheidung über den neuen Standort schuldig. Hier wurde zu spät gehandelt. Ohne die zweite Aufnahmestelle kommt die Flüchtlingsaufnahme im Land zum Erliegen, sobald die Karlsruher Einrichtung etwa zum Schutz vor Epidemien ganz oder teilweise geschlossen werden muss. In dieser Zeit müssten Flüchtlinge auf die umliegenden Bundesländer verteilt werden, was zur Folge hätte, dass Baden-Württemberg die verpflichtende Quote zur Aufnahme von circa 13 Prozent der bundesweit ankommenden Flüchtlinge nicht mehr bewältigen könnte und ins ‚Soll‘ geriete. Dies mit der Konsequenz, dass in der Folgezeit erhöhte Zuteilungen an das Land erfolgen würden – die Enge in der Erstaufnahmestelle also noch größer würde.

Im grün-roten Koalitionsvertrag findet sich das sehr zu begrüßende Ziel der Landesregierung, die Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Zusammenarbeit mit den Kommunen verbessern zu wollen. Dieser Schulterschluss ist gleichermaßen dringend erforderlich wie auch unumgänglich, wenn man die großen Herausforderungen betrachtet, die sich den Kreisen und Kommunen bei der derzeitigen Flüchtlingszahl stellen. Für die landeseigenen Einrichtungen hingegen scheinen die neuen Maßstäbe nicht zu gelten.

Die Landesregierung schafft mal wieder Regeln für andere, an die sie sich selber nicht gebunden fühlt. Kritik muss die Ministerin auch von ihren Parteifreunden in Karlsruhe einstecken, die die schlechten Bedingungen beklagen. Damit kann die Integrationsministerin ihren Ansprüchen nicht gerecht werden.“

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