Pressemitteilung

16.Oktober 2014

Kern: Freie Schulen sollen auch für Ganztagsangebote, Schulsozialarbeit und Inklusion gefördert werden können

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, forderte in der Ersten Lesung des Privatschulgesetzentwurfs der Landesregierung dazu auf, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens faire Zugangsmöglichkeiten für die freien Schulen zur Förderung für Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion zu schaffen. Auch appellierte er an die grün-rote Regierungskoalition, zu fairen Verhandlungen mit den freien Schulen zurückzukehren, anstatt sie mit einem erneuten Taschenspielertrick zu Gnadenempfängern zu degradieren.

Kern sagte weiter: „Grüne und SPD haben sich nach Kräften bemüht, die Einführung einer Versorgungsabgabe für verbeamtete und in den Privatschuldienst beurlaubte Lehrkräfte als Akt der Gerechtigkeit darzustellen. Auf den ersten Blick mag es plausibel erscheinen, dass bei einem auf Transparenz und Vergleichbarkeit angelegten Bruttokostenberechnungssystem der Privatschulzuschüsse in irgendeiner Weise ausgeglichen werden muss, dass für angestellte Lehrkräfte die üblichen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind, für verbeamtete Lehrkräfte aber nichts dergleichen. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Denn wäre Grün-Rot wirklich an einer ehrlichen Bruttokostenrechnung gelegen gewesen, hätten die Koalitionspartner auch alles einrechnen müssen, was das Land für die staatlichen Schulen aufwendet. Dies betrifft beispielsweise die Zuwendungen für Ganztagsschulen, bei denen die freien Schulen nichts bekommen, obwohl sie ebenso Ganztagsbetreuung anbieten. Ähnliches gilt für die Schulsozialarbeit und für die Inklusion.

Der bewusste Verzicht auf die Versorgungsabgabe und der bewusste Verzicht auf die Ganztagszuschüsse und anderes war ein Kompromiss, den Grün-Rot nun einseitig aufgekündigt hat. Die Landesregierung verfuhr nach dem Motto: Wenn Ihr die 80 Prozent wollt, dann müsst Ihr die Versorgungsabgabe schlucken. Faire Verhandlungen auf Augenhöhe, wie dies zu christlich-liberalen Zeiten in der AG Privatschulfinanzierung üblich war, sehen nach Auffassung der FDP anders aus.

Und damit gegen die Degradierung der freien Schulen niemand aufmuckt, ist Grün-Rot nach dem Prinzip divide et impera“ verfahren: Die Koalitionspartner haben einfach die freien Schulen in Gewinner und Verlierer eingeteilt und damit jeglichen Widerstand gebrochen. Zu den Verlierern gehören beispielsweise die Gymnasien in freier Trägerschaft, die von der jetzigen Erhöhung auf 78,7 Prozent nur unwesentlich profitieren: 67 Euro mehr pro Schüler und Jahr steht eine Versorgungsabgabe von zukünftig rund 12 000 Euro pro Lehrer und Jahr gegenüber.

In vielen Gesprächen mit Vertretern von freien Schulen haben wir erfahren, dass man der grün-roten Landesregierung ursprünglich vertraut hat, sie werde bei Einführung der Versorgungsabgabe für einen fairen Ausgleich bei den Anliegen der freien Schulen sorgen. Nun aber sind Enttäuschung und Kritik bei den Betroffenen zu vernehmen. Dabei hätte Grün-Rot doch aufgehen müssen, dass Ihnen ihren Taschenspielertrick im Gewand einer Heldentat keiner mehr abnimmt. Leider haben Grüne und SPD daraus nicht gelernt, sonst würden sie jetzt nicht noch weitere Vergünstigungen an die freien Schulen wie die Teilnahmemöglichkeit an Lehrerfortbildungen streichen, obwohl all dies in der Vereinbarung vom Dezember gar nicht enthalten war.“

Kern appellierte an die Koalitionspartner, ihrem Taschenspielertrick zur Degradierung der freien Schulen nicht noch einen draufzulegen: „Wir sollten vielmehr den Gesetzentwurf im Sinne eines fairen Wettbewerbs der Schulen, der staatlichen wie der freien, korrigieren. Nach Überzeugung der FDP sind klare und faire Rahmenbedingungen die Voraussetzung für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg. Schaffen wir deshalb im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens faire Zugangsmöglichkeiten für die freien Schulen zur Förderung für Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit und Inklusion und lassen Sie uns darauf verzichten, die so genannten Doppelfördertatbestände für die freien Schulen auf einseitige und unfaire Weise auszulegen.“

 

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