Pressemitteilung

04.März 2015

Reith: Grün-rotes Tariftreuegesetz hat den Faktencheck nicht bestanden

In einer Landtagsdebatte über einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Aufhebung des baden-württembergischen Tariftreue- und Mindestlohngesetzes übte der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Niko Reith, scharfe Kritik an der grün-roten Landesregierung.

Die Ablehnung des Gesetzes durch SPD und Grüne mache erneut die wirtschaftsfeindliche Politik der Regierung deutlich. „Es zeigt sich einmal mehr, dass der Ministerpräsident nicht die Ikone einer vom ihm selber propagierten ‚Wirtschaftspartei‘ ist, sondern dass kompetente Wirtschaftspolitiker in den Reihen der Regierungsfraktionen eher auf der roten Liste der bedrohten Arten zu finden sind“, so Reith.

Knapp zwei Jahre nach Einführung des baden-württembergischen Tariftreue- und Mindestlohngesetzes konnte keines der verfolgten Ziele in der Praxis auch nur annähernd erreicht werden. „Dieses grün-rote Gesetz hat den Faktencheck nicht bestanden“, so Reith. Die FDP-Landtagsfraktion kritisiert unter anderem die überbordende Bürokratie. „Kommunen, das Handwerk, die Bauwirtschaft – alle Anwender des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes beklagen eine nicht mehr hinnehmbare Bürokratie. Umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten rauben gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen die Zeit für ihr eigentliches Kerngeschäft. Mit dem seit dem 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohngesetz der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD fallen die Nachweis- und Dokumentationspflichten sogar noch doppelt an. Die sogenannte ‚Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung‘ von SPD-Arbeitsministerin Nahles setzt diesem ganzen Bürokratiewahnsinn noch die Krone auf und führt zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit. Wir Freie Demokraten fordern Grün-Rot deshalb auf, von ihren Möglichkeiten Gebrauch zu machen und diese Bürokratielawine zu stoppen“, so Reith.

Zudem helfe das Tariftreuegesetz auch nicht den Betroffenen. Ein flächendeckendes Lohndumping finde in Baden-Württemberg nicht statt. „Gerade aus dem Mittelstand bekommen wir tagtäglich zu hören: ‚Wir haben kein Problem mit den 8,50 Euro. Wir zahlen unseren Mitarbeitern deutlich mehr!‘ Zudem entsteht durch das Gesetz kein fairer Wettbewerb. Das Ungleichgewicht im Wettbewerb wird sogar noch verschärft. Die Bauwirtschaft bestätigte uns in der Anhörung, dass sich durch den Regelungsgehalt des Gesetzes die Anwendung de facto auf die baden-württembergischen Unternehmen beschränkt, was zu einer Ungleichbehandlung mit Unternehmen anderer Länder führt.“, sagte Reith.

Abschließend verwies Reith in der Debatte darauf, dass sich das Tariftreue- und Mindestlohngesetz in den zwei Jahren seiner Anwendung als wirkungslos erwiesen habe. „Der Baden-Württembergische Omnibusunternehmerverband beklagte in der Anhörung, dass einige Unternehmen, die bei Ausschreibungen den Zuschlag erhalten, sich ganz offensichtlich nicht an das Gesetz hielten, obwohl sie die entsprechende Tariftreueerklärung unterschrieben hätten. Auch die Vergabestellen sind gar nicht in der Lage die Lohnstrukturen der Unternehmen zu durchleuchten und so entsprechende Kontrollen über die Einhaltung des Tariftreuegesetzes durchzuführen“, so Reith. Selbst die grün-rote Landesregierung habe keine Erkenntnisse über die Wirksamkeit des eigenen Gesetzes – weder über die Fallzahlen noch über verhängte Vertragsstrafen oder andere Maßnahmen. Nach den Ergebnissen der Anhörung ist sei es da schon sehr verwunderlich, dass die Landesregierung behaupte, dass ihr „grundsätzliche oder nennenswerte Probleme“ mit dem Gesetz nicht bekannt seien.

„Ein Gesetz, das den Faktencheck in der Praxis nicht besteht, gehört in den Papierkorb. Eine grün-rote Landesregierung, die nichts von den Anliegen der mittelständischen Wirtschaft versteht, gehört abgewählt“, so Reith abschließend.

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